Corona

1 Meter Mindestabstand

Sorry we’re closed-Schild
Zumindest für eine Woche müssen fast alle Gastronomiebetriebe Österreichs geschlossen bleiben. (© Rawf8 – stock.adobe.com)
Ab sofort gelten in Österreich besondere Regelungen für den Aufenthalt außerhalb der eigenen vier Wände. Gastronomiebetriebe müssen für mindestens eine Woche schließen.
Montag, 16.03.2020, 13:36 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Ein jüngst verabschiedetes Maßnahmenpaket der österreichischen Regierung soll helfen, das Coronavirus so gut wie möglich einzudämmen. Gesundheitsminister Rudolf Anschober: „Die Zahl der Coronavirus-Fälle steigt weiterhin von Tag für Tag viel zu stark an. (Montag Vormittag wurde erstmals in Österreich die 1000er-Marke überschritten, Anm. d. Red.) Ich erwarte mir Auswirkungen der gesetzten umfassenden Maßnahmen in einer Woche. Umso wichtiger ist es jetzt, die persönlichen Sozialkontakte auf ein Minimum zu reduzieren! Wenn wir unsere Sozialkontakte um ein Viertel reduzieren, dann können wir das Ansteckungsrisiko beinahe halbieren. Unser Ziel ist es, ein leichtes schrittweises Abflachen der Anstiegskurve zu erreichen. Dazu braucht es die Mitwirkung jeder und jedes Einzelnen!“

Die neu gesetzten Maßnahmen im Detail:

  • Ab 16.03, 15 Uhr werden Restaurants vollständig geschlossen. Ausnahmen gibt es nur für Hotelrestaurants, allerdings dürfen auch diese nur Hausgäste bewirten.
  • Das Haus bzw. die Wohnung darf ab 16.03. zumindest für eine Woche nur aus bestimmten Gründen verlassen werden wie etwa berufliche Tätigkeit, Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen oder Bewegung im Freien alleine und mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben. Zu allen anderen Menschen muss jeweils ein Abstand von mindestens 1 Meter sichergestellt werden. Diese Regelung gilt sogar in öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Damit weniger Leute diese öffentlichen Verkehrsmittel nutzen müssen, haben bis auf weiteres etliche Gemeinden auch die Kurzparkzonen-regelung außer Kraft gesetzt, darunter Innsbruck oder Graz. Auch in Wien wird wohl demnächst eine ähnliche Entscheidung fallen.
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