Zweite Phase der Überbrückungshilfe startet
Dass neben dem Bezug des Kurzarbeitergeldes auch die Überbrückungshilfe in die Verlängerung geht, ist beschlossene Sache. Im Koalitionsausschuss vom 25. August 2020 wurde demnach festgehalten, dass die Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms für kleine und mittelständische Betriebe wird bis zum 31. Dezember 2020 verlängert wird. Die 2. Phase umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diese Folgephase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Wichtig dabei: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe, das heißt die Fördermonate Juni bis August 2020, müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Eine rückwirkende Antragsstellung für die 1. Phase ist nicht möglich, wie es auf der offiziellen Webseite heißt.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses: „Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses sind ein wichtiges Signal für Unternehmen und Beschäftige. Mit der Verlängerung des Kurzarbeitergelds und der Verlängerung der Überbrückungshilfen helfen wir Arbeitnehmern und Mittelstand diese ernste Krise zu überstehen und Arbeitsplätze zu erhalten. Wir helfen gezielt dort, wo der Bedarf weiterhin hoch ist und bleiben nicht auf halber Strecke stehen.“
(BMWi/www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/KP)