Politik

Zugangserleichterungen für Kurzarbeit verlängert

Detail eines Antrags für Kurzarbeitergeld
Der erleichterte Zugang für Betriebe, um Kurzarbeitergeld zu beantragen, wurde bis 30. Juni 2021 verlängert. (Foto: ©Marcus Krauss/adobe.stock.com
Das Bundeskabinett hat beschlossen, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld nochmals zu verlängern. Auch für Betriebe, die bis 30. Juni 2021 Kurzarbeit einführen, gelten nun die Corona bedingt angepassten Bezugskriterien.
Donnerstag, 25.03.2021, 10:30 Uhr, Autor: Kristina Presser

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird um drei Monate und damit bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Das teilte nun das Bundesarbeitsministerium mit. Den Beschluss fasste das Bundeskabinett am 24. März 2021. Nach aktueller Rechtslage gelten die Erleichterungen nur für Betriebe, die bis Ende März 2021 Kurzarbeit eingeführt haben. Die neue Verordnung soll noch vor dem 1. April 2021 in Kraft treten.

Verlängerung ist „die richtige Antwort“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kommentierte: „Die Corona-Pandemie stellt uns immer wieder vor neue Herausforderungen. Deshalb brauchen Arbeitgeber und Beschäftigte Planungssicherheit. Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum Kurzarbeitergeld ist die richtige Antwort darauf. Denn Kurzarbeit ist unser wichtigstes Instrument, um Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern. Das zeigt auch eine aktuelle Studie im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums zur Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen.“

Inhalt der neuen Verordnung

Der Regierungsentwurf der Zweiten Änderungsverordnung soll für Unternehmen und Beschäftigte eine beschäftigungssichernde Brücke in das Jahr 2022 bauen, heißt es von Ministeriumsseite. Im Verordnungsentwurf heißt es unter anderem:

Die Zugangserleichterungen werden auch für Fälle verlängert, in denen Kurzarbeit (anstatt wie bislang bis zum 31. März 2021) bis spätestens zum 30. Juni 2021 neu oder nach einer Unterbrechung von mindestens drei Monaten erneut eingeführt wird. Mit dieser neuen Verordnung werden gilt folgendes:

  • Die bis zum 31. Dezember 2021 befristeten Erleichterungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld gelten auch für Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben.
  • Die befristete Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeitnehmer bis zum 31. Dezember 2021 gilt auch für Verleihbetriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben.

Die Erleichterungen und damit Corona-Pandemie bedingten Sonderregeln sehen unter anderem vor, dass Betriebe in der Krise Kurzarbeitergeld beantragen können, wenn jeder zehnte Beschäftigte von Arbeitsausfall betroffen ist. Normalerweise muss es jeder Dritte sein.
(bmas/KP)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Gastronom vor einem Computer
Ratgeber
Ratgeber

Worauf Unternehmen bei erhaltenem Kurzarbeitergeld achten müssen

Den 30. Juni 2023 sollten sich Unternehmen nicht nur mit Blick auf die Prüfung und mögliche Rückzahlung der Corona-Überbrückungshilfen rot im Kalender markieren. Denn dieser Stichtag spielt auch beim Thema Kurzarbeitergeld eine große Rolle. Was ist zu beachten?
Kalender mit dem Eintrag "Kurzarbeit"
Corona-Pandemie
Corona-Pandemie

Österreich verlängert Kurzarbeit

Eigentlich sollte die Corona-Kurzarbeit in Österreich Ende des Jahres auslaufen. Angesichts der aktuellen Situation wurde sie nun jedoch bis 31. März 2022 verlängert. Zudem wurden einige Neuerungen wie die Saisonstarthilfe beschlossen.
Antrag auf Kurzarbeit und ein Stempel mit der Aufschrift "Genehmigt"
Corona-Pandemie
Corona-Pandemie

Erleichterungen der Kurzarbeit erneut verlängert

Um Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen zu entlasten, die von den erneuten Verschärfungen betroffen sind, wurde die Möglichkeit zum erleichterten Zugang und zur Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld erneut verlängert. Diese gelten nun bis Ende März.
Das Wort Kurzarbeit auf einem Vertrag hervorgehoben
Ratgeber
Ratgeber

Das gilt 2021 für das Kurzarbeitergeld

Mit dem kommenden Jahr laufen auch einige Sonderregeln für den Bezug von Kurzarbeitergeld aus. Das gilt für die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und den Erholungsurlaub.
Hubertus Heil
Corona-Maßnahmen
Corona-Maßnahmen

Regierung verlängert Kurzarbeit

CDU und SPD haben sich darauf geeinigt, das Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2021 zu verlängern. Auch eine Aufstockung der Gelder wird es geben.
Angela Merkel und Olaf Scholz
Corona-Sozialmaßnahmen
Corona-Sozialmaßnahmen

Erhöhung des Kurzarbeitergeldes kommt

Die Bundesregierung hat weitere Sozialmaßnahmen beschlossen: Das betrifft etwa das Kurzarbeitergeld. Aber auch beim Hinzuverdienst während der Kurzarbeit ändert sich ab Mai etwas.
Ein Mann mit einem Schild mit der Aufschrift Kurzarbeitt
Politik & Gastronomie
Politik & Gastronomie

Kurzarbeitergeld wird erst ab dem 4. Bezugsmonat erhöht

Die Koalitionsspitzen wollen nun das Kurzarbeitergeld anheben – ab dem 4. Monat des Bezugs und längstens bis Ende 2020!
Ein Antragsformular für Kurzarbeitergeld
Corona-Krise
Corona-Krise

Erleichterungen bei Kurzarbeit

Die Bundesregierung hat aufgrund der Corona-Krise im Eilverfahren die Voraussetzungen für Kurzarbeit angepasst. Das Wichtigste für Arbeitgeber und Arbeitnehmer lesen Sie hier.
Kalender mit Eintrag Kurzarbeit
Gesetzesänderung
Gesetzesänderung

Das Wichtigste zur Corona-Kurzarbeit

Der Bundestag hat einstimmig für Regeländerungen beim Kurzarbeitergeld gestimmt. Was sich ändert und was Arbeitgeber jetzt wissen müssen, haben wir zusammengefasst.