Schutzmaßnahmen

Wirtshauskultur-Verein fordert Rückkehr zu 3G

Der VEBWK fordert für Restaurants die Rückkehr zur 3G-Regel. (Foto: © Bihlmayerfotografie/stock.adobe.com)
Der VEBWK fordert für Restaurants die Rückkehr zur 3G-Regel. (Foto: © Bihlmayerfotografie/stock.adobe.com)
Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) kritisiert die derzeitigen Maßnahmen und fordert zumindest für die Speisegastronomie eine Rückkehr zur „3G“-Regelung.
Dienstag, 16.11.2021, 16:07 Uhr, Autor: Martina Kalus

Bayern verschärft weiter die Regelungen für die Gastronomie. Nachdem bisher „3G plus“ galt, dürfen zukünftig nur noch Geimpfte und Genesene ein Restaurant besuchen. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) kritisiert die derzeitigen Maßnahmen und fordert zumindest für Teile der Branche eine Rückkehr zur „3G“-Regelung.

Weitere Umsatzeinbußen

„Die Gastronomie steht vor dem Aus“, sagt VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „im Glauben an die Versprechen der Politik haben tausende Betriebe viel Geld in die Umsetzung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen investiert und jede neue Regel mitgetragen. Trotzdem werden die Vorschriften jetzt nahezu wöchentlich strenger und erlauben in vielen Fällen schlichtweg kein wirtschaftlich lohnenswertes Arbeiten mehr.“ Aufgrund der strengen Regelungen für Mitarbeiter, beispielsweise das verpflichtende Tragen der Maske, aber auch wegen fehlender Planungssicherheit findet sich kaum mehr Personal. Zudem kommen weniger Gäste.

„Ob ‚3G plus‘ wie bisher oder jetzt ‚2G‘ – für unsere Gastronomen bedeutet es faktisch das gleiche: Da niemand für einen Restaurantbesuch einen teuren PCR-Test macht, ist ein Restaurant schon länger nur mehr für Geimpfte und Genesene zugänglich“, so Dr. Zimmermann, „das bedeutet für die durch die Krise sowieso schon schwer angeschlagene Branche weitere Umsatzeinbußen. Das werden viele Betriebe nicht stemmen können.“ Dies nicht zuletzt auch aufgrund der Tatsache, dass ab jetzt ungeimpfte Schüler nicht mehr mit ins Restaurant dürfen. Dies hat Auswirkungen auf das Weihnachtsessen, da momentan kaum Impftermine verfügbar sind und viele daher bis Heiligabend nicht vollständig geimpft sein werden.

Restaurants sind keine Infektionstreiber

Dabei ist das stiefmütterliche Verhalten der Politik gegenüber der Gastronomie absolut unbegründet. „Natürlich muss man unterscheiden, ob man einen Club besucht oder in ein Restaurant geht, wo man in einer kleinen Gruppe an einem separaten Tisch sitzt“, so die Geschäftsführerin, „klar ist jedoch, dass gerade in der Speisegastronomie die umfangreichen Hygienemaßnahmen nachweislich funktionieren. Eine ständige Verschärfung der Regelung in diesem Bereich ist für uns daher nicht nachvollziehbar.“ Diese Aussage stützen auch eine Studie des RKI, nach der nur 0,56 Prozent der Infektionen in der Gastronomie stattfinden, sowie eine aktuelle Auswertung der Daten der „Luca-App“, die zur Kontaktnachverfolgung verwendet wird. Auch dort zeigt sich, dass Restaurants keinesfalls Infektionstreiber sind.

Rückkehr zur 3G-Regel

„Wir fordern daher zumindest für die Speisegastronomie eine Rückkehr zur ‚3G‘-Regel“, sagt Dr. Ursula Zimmermann, „damit wird nicht nur eine ganze Branche vor dem Aus bewahrt, auch in Hinblick auf die derzeitige Infektionslage können wir einen positiven Effekt erwarten. Wie auch Martin Hagen von der bayerischen FDP jetzt feststellte, wird die ‚2G‘-Regelung, wie übrigens auch schon die ‚3G plus‘-Regelung, dazu führen, dass ein Großteil der Treffen in den privaten Bereich verschoben werden. Genau dorthin, wo nachweislich die meisten Infektionen stattfinden.“

Dass der Dehoga in diesem Zusammenhang einer Verschärfung der Regelungen zu ‚2G‘ zugestimmt hat, kann Franz Bergmüller, Vorsitzender des VEBWK, nicht nachvollziehen. „Wir brauchen jetzt echte Perspektiven für unsere Gastronomen und Planungssicherheit für den Winter. Maßnahmen, die das genaue Gegenteil zur Folge haben und massive Umsatzeinbußen für Gastronomen bedeuten, dürfen von keinem Vertreter der Branche befürwortet werden. Insbesondere deshalb, weil es keine Entschädigungen, bzw. Überbrückungshilfen mehr gibt!“

(VEBWK/MK)

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