Antrag abgelehnt

„Wirtepatent light“ in Graubünden kommt nicht

Ein Barkeeper beim der Zubereitung eines Cocktails
Im Kanton Graubünden wird man auch weiterhin ohne Patent seine Gäste bewirten können. (© Achim Schleuning/Wikimedia)
Der Antrag zur Wiedereinführung der 1997 abgeschafften Regelung blieb chancenlos.
Donnerstag, 15.02.2018, 11:09 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Die Wiedereinführung des Wirtepatents in einer „Light“-Version ist im Bündner Großen Rat vor wenigen Tagen chancenlos gewesen, berichtet jetzt die Swisscom auf ihrer Internetseite bluewin.ch. Seit der Abschaffung des Wirtepatents in Graubünden im 1997 habe eine „negative qualitative Entwicklung der Gastronomie“ nicht festgestellt werden können, hatte die Regierung in ihrer Stellungnahme zum Vorstoß geschrieben. Trotzdem versuchte nun CVP-Großrat Franz Sepp Caluori eine abgespeckte Version durchzubringen. Neu sollten Neueinsteiger Grundkenntnisse nur noch in Lebensmittelrecht und Suchtprävention nachweisen müssen. Allerdings blieb er der einzige, der dieses Modell befürwortete.

Auch Initiator Caluori ortete das Problem nicht in der fehlenden Hygiene oder der Suchtproblematik. Die Lebensmittelkontrolleure müssten seit Abschaffung des Patentes mehr Zeit aufwenden, um über Inhalt und Vollzug der Lebensmittelverordnung aufzuklären, argumentierte er lauit dem bluewin-Artikel. Volkswirtschaftsdirektor Jon Domenic Parolini wollte den Auftrag dennoch annehmen. Das „Wirtepatent light“ könne einen Beitrag leisten zum „bewussten Verständnis der Hygiene und der Suchtprävention“, erklärte er.

Das Parlament wollte aber keine weitere Regulierung – insbesondere keine für ein kaum existentes Problem. Und auch keine Regulierung, die ohne Auswirkungen auf „die wenigen schwarzen Schafe“ wäre. Die Angst vor Überregulierung war groß. Danach war das „Wirtepatent light“ vom Tisch. Das Parlament beerdigte es mit 70 zu 35 Stimmen. (bluewin.ch/CK)

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