Großer Ratgeber

Welche Corona-Regeln über Ostern gelten

Das Brandenburger Tor
Deutschland gleicht zu Ostern einem Flickenteppich – zumindest was die Corona-Regeln anbelangt. (©sborisov/stock.adobe.com)
Ursprünglich hatten die Bundesländer zugesagt, die Notbremse bei steigenden Corona-Zahlen konsequent umzusetzen. Doch einige Tage vor dem Fest wird deutlich: Nicht jedes Land hält sich daran.
Dienstag, 30.03.2021, 08:49 Uhr, Autor: Thomas Hack

Angesichts der dritten Corona-Welle hat Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die Bundesländer mit Nachdruck an die vereinbarte Corona-Notbremse erinnert. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner an drei aneinander folgenden Tagen sollen Lockerungsschritte eigentlich zurückgenommen werden. Wenn die Länder nicht die nötigen Maßnahmen ergreifen sollten, könnte auch der Bund tätig werden, deutete Merkel an. Ob diese Warnung noch vor Ostern wirkt? Ein Überblick über die aktuellen Regeln und Pläne der Bundesländer (Stand: 30.30.21):

BADEN-WÜRTTEMBERG

Die Landesregierung pocht auf die konsequente Umsetzung der Notbremse, lockerte aber am Sonntag die Regeln für private Zusammenkünfte. Treffen von zwei Haushalten mit bis zu fünf Personen sind von diesem Montag an in Gegenden mit Inzidenz über 100 wieder erlaubt. Tübingen testet, ob mehr Öffnungsschritte mit möglichst flächendeckendem Testen umsetzbar sind.

BAYERN

In Bayern gelten weitgehend die Regeln der Notbremse. Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 sind Treffen nur mit einer einzigen weiteren Person erlaubt – nicht mitgezählt werden Kinder bis 14 Jahren. Der Einzelhandel muss dann schließen, ausgenommen die Geschäfte des täglichen Bedarfs.

BERLIN

Die Hauptstadt will laut Senatsbeschluss eigene Wege gehen. Ab Mittwoch ist demnach ein negativer Corona-Test Voraussetzung für das Einkaufen. Ausnahmen gelten etwa für Supermärkte, Apotheken oder Drogerien. Über Ostern sind Zusammenkünfte mit fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Zudem soll es eine FFP2-Maskenpflicht unter anderem im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel geben.

BRANDENBURG

Das Kabinett will eine Ausgangsbeschränkung von Gründonnerstag bis zum Dienstag nach Ostern beschließen. Sie soll in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gelten. Dort darf sich zudem ein Haushalt wieder nur mit einer weiteren Person treffen, Terminshopping ist wieder verboten. Regional begrenzt plant Brandenburg Lockerungen für Kultur und Tourismus.

BREMEN

Das Terminshopping ist nach Senatsangaben seit Montag wieder ausgesetzt. Unter anderem Museen oder botanische Gärten müssen auch schließen. Sport im Freien ist nur noch alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts erlaubt. Als Modellprojekt will die Stadt Bremerhaven nach Ostern einen Zugang zur Innenstadt und den Geschäften nach Schnelltests erproben. Drinnen wie draußen dürfen sich über Ostern zwei Hausstände bis höchstens fünf Personen treffen.

HAMBURG

In der Hansestadt dürfen sich Angehörige eines Haushalts nur mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. Die Beschränkung gilt nach Senatsangaben aber nur, wenn kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Buchhandlungen, Blumenläden und Gartenmärkte bleiben geöffnet. Für den übrigen Einzelhandel ist der Verkauf nur nach dem Prinzip «Click & Collect» erlaubt. Wochenmärkte sind unter Einhaltung der Hygieneregeln erlaubt.

HESSEN

Auch in Hessen gelten seit Montag teils verschärfte Corona-Regeln. Beim Einkaufen wird Terminshopping von «Click & Collect», also Onlinekauf mit späterer Abholung, ersetzt. Buchläden, Garten- oder Baumärkte bleiben inzidenzunabhängig offen. Für private Treffen gilt die übliche Regel: Zwei Hausstände bis maximal fünf Personen dürfen zusammenkommen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN

Im Nordosten ist ab Mittwoch der Friseurbesuch nur mit negativem Corona-Schnelltest möglich. Zu Ostern dürfen sich maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Nach Ostern werden die Regeln beim Einkaufen verschärft, ein negativer Test ist dann beim Shoppen Pflicht. Bei dieser Regel ausgenommen sind beispielsweise Lebensmittelgeschäfte oder Apotheken.

NIEDERSACHSEN:

Ab einer Inzidenz von 150 ist eine Ausgangsbeschränkung vorgesehen – sofern die Lage «nach Einschätzung der örtlich zuständigen Behörde von Dauer» ist. Allerdings gibt es für diesen Fall auch noch andere Voraussetzungen. Von Donnerstagnacht an gilt die Ausgangsbeschränkung in der Region Hannover. Die Menschen dürfen dann von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr nur mit triftigem Grund ihre Wohnungen verlassen. Liegt die Inzidenz über 100, dürfen die Mitglieder eines Haushalts nur mit einer weiteren Person sowie den zugehörigen Kindern bis zu einem Alter von 6 Jahren zusammenkommen.

NORDRHEIN-WESTFALEN:

Für Ostern hat die Regierung die «Notbremse» ein wenig gelockert. Auch in Regionen mit Inzidenzen über 100 können zwei Haushalte mit maximal fünf Personen zusammenkommen. Mehr als 30 Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzen, die drei Tage in Folge über 100 lagen, haben sich gegen die Schließung von Läden für den nicht-täglichen Bedarf entschieden. Allerdings muss ein negativer Schnelltest vorgezeigt werden.

RHEINLAND-PFALZ:

Private Treffen mit dem eigenen und einem weiteren Haushalt sind möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. In Kommunen mit einer Inzidenz unter 100 ist die Außengastronomie mit Schnelltest, Reservierung und Kontaktnachverfolgung ebenso erlaubt wie erweitertes Terminshopping. In Kommunen mit Werten über 100 gilt die Notbremse. Die genaue Ausgestaltung liegt bei den Kommunen.

SAARLAND:

Das Land sorgt mit Plänen für angedachte Lockerungen nach Ostern bundesweit für Diskussionen. Bis dahin gelten die üblichen Kontaktbeschränkungen. Der Einzelhandel und Friseure haben unter Auflagen geöffnet, ebenso Zoos und Bibliotheken. Bei Museen, Galerien und Gedenkstätten muss ein Termin gebucht werden.

SACHSEN:

Die neue Corona-Schutzverordnung soll von Donnerstag an gelten. Die bisher üblichen Kontaktregeln sollen über Ostern bestehen bleiben, hier werden Kinder unter 15 nicht mitgezählt. Buchläden, Baumärkte, Baumschulen, Gartenmärkte und Blumengeschäfte dürfen mit Auflagen öffnen. Bei einer Inzidenz über 100 an drei Tagen in Serie folgen Verschärfungen, zum Beispiel wird dann «Click & Meet» nicht mehr möglich sein.

SACHSEN-ANHALT:

Für die Feiertage gelten die Kontaktregeln wie bisher. In Landkreisen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 sind Treffen mit bis zu 5 Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, erlaubt. Beträgt die Inzidenz 3 Tage mehr als 100, darf nur ein Gast zu Besuch kommen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN:

Je nach Infektionsgeschehen dürfen sich in Kreisen oder kreisfreien Städten mit Inzidenzen über 100 nur noch ein Haushalt und eine weitere Person öffentlich oder im Privaten treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen üblicherweise nicht mit. Einkaufen ist abhängig vom Inzidenzwert unterschiedlich möglich. Die Geschäfte bleiben bei einer kreisweiten Inzidenz von unter 50 unter Auflagen geöffnet.

THÜRINGEN:

Trotz hoher Inzidenz sollen an Ostern die strengen Kontaktbeschränkungen kurzzeitig etwas gelockert werden. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag sollen sich zwei Haushalte und maximal fünf Personen nach einem ersten Entwurf treffen dürfen. Der Modellversuch zur Öffnung von Einzelhandel und Museen in der Corona-Krise ist in Weimar nach Angaben der Stadt ohne allzu großen Andrang gestartet. (dpa/TH)

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