Finanzielle Hilfen

Weitere Verlängerung der Steuererleichterungen

Papiere, Taschenrechner, Stift und ein Stapel Euro-Münzen
Um wirtschaftlich betroffene Steuerpflichte zu entlasten, hat das Bundesfinanzministerium die verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen verlängert. (Foto: © v.poth – stock.adobe.com)
Angesichts der andauernden Pandemie hat das Bundesfinanzministerium die Steuererleichterungen für wirtschaftlich besonders betroffene Steuerpflichtige  verlängert. Die geltenden Regeln und Fristen im Überblick.
Freitag, 10.12.2021, 08:37 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Das Bundesfinanzministerium hat mit Einvernehmen der obersten Finanzbehörden die steuerlichen Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten verlängert. Folgend nochmals die Erleichterungen im Überblick:

Stundung im vereinfachten Verfahren

Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffene Steuerpflichte können bis zum 31. Januar 2022 Anträge auf Stundung der bis dahin fälligen Steuern stellen. Dafür müssen sie ihre Verhältnisse darlegen. Die Stundung soll bis höchstens 31. März 2022 gewährt werden. Über diesen Stichtag hinaus kann eine bis längstens 30. Juni 2022 dauernde Ratenzahlung vereinbart werden. Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums stellt darüber hinaus klar, dass bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für die Stundungen „keine strengen Anforderungen zu stellen“ sind. „Die Anträge sind nicht deshalb abzulehnen, weil die Steuerpflichtigen die entstanden Schäden nicht im Einzelnen nachweisen können“. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann zudem verzichtet werden.

Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen im vereinfachten Verfahren

Melden sich Betroffene von Vollstreckungsmaßnahmen, die von der Krise nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, bis 31. Januar 2022 beim Finanzamt, soll bis 31. März von den Maßnahmen abgesehen werden. Säumniszuschlägen für den Zeitraum von 1. Januar bis zum 31. März 2022 werden erlassen. Bei Ratenzahlung ist eine Verlängerung des Vollstreckungsaufschubs bis 30. Juni 2022 möglich.

Anpassung von Vorauszahlungen im vereinfachten Verfahren

Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftliche betroffene Steuerpflichte haben die Möglichkeit – unter Darlegung ihrer Verhältnisse – bis zum 30. Juni 2022 eine Anpassung der Vorauszahlung auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer 2021 und 2022 zu beantragen. Auch hier gilt, dass bei der Überprüfung keine strengen Anforderungen gestellt werden sollen und Anträge nicht abgelehnt werden sollen, weil der Betroffene die einzelnen Schäden nicht wertmäßig nachweisen kann.

Stundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassung von Vorauszahlungen in anderen Fällen

Für diejenigen, die nicht unmittelbar und erheblich von der Krise betroffen sind, sowie Ratenzahlungen über den 30. Juni 2022 hinaus gelten die allgemeinen Grundsätze und Nachweispflichten.

(BFM/NZ)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Junger Gastronom sitzt verzweifelt auf dem Boden seines Cafés
Hotels und Gaststätten
Hotels und Gaststätten

Bundesarbeitsminister muss Lockdown-Schäden abfedern

Der Bundesverband mittelständischer Wirtschaft (BVMW) begrüßt zwar den Kurswechsel von Bundesarbeitsminister Heil beim Kurzarbeitergeld, fordert jedoch Nachbesserungen. Vor allem bei der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge sieht der Verband Handlungsbedarf.
Junge Servicekraft nimmt Essen entgegen
Österreich/Wien
Österreich/Wien

Millionenschweres Lehrlingspaket

Die Stadt Wien unterstützt Lehrlinge und Lehrausbildungsbetriebe mit einem 13 Millionen Euro schweren Lehrlingspaket. Dieses beinhaltet unter anderem Zusatzqualifikationen für die Auszubildenden und gezielte Hilfen für Ausbildungsbetriebe in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
Alfons Schuhbeck
Ermittlungen
Ermittlungen

Neue Vorwürfe gegen Alfons Schuhbeck

Der einstmals gefeierte Fernsehkoch Schuhbeck muss sich wohl weiteren Gerichtsverfahren stellen. Wie heute bekannt wurde, wird erneut gegen ihn Anklage erhoben. Derzeit sitzt der Münchner Gastronom noch in Haft wegen Steuerhinterziehung. 
Gastronomin bei der Abrechnung
Ratgeber
Ratgeber

Wichtige Hinweise zur Schlussabrechnung von Corona-Hilfen

Letzte Chance zur Abgabe: Unternehmen, die Corona-Hilfen erhalten haben, müssen bis zum 30. September 2024 ihre Schlussabrechnung einreichen, andernfalls müssen sie die erhaltenen Hilfen komplett zurückzahlen. Was gibt es zu beachten? 
Dirk Iserlohe
Corona-Entschädigungen
Corona-Entschädigungen

Dirk Iserlohe reicht Verfassungsbeschwerde per Eilantrag ein

Bisherige rechtliche Schritte wurden abgewiesen. Dennoch gibt Dorint-Aufsichtsrat Dirk Iserlohe nicht auf. Per Eilantrag fordert er erneut die Gleichstellung ein und kämpft weiter für gerechte Corona-Hilfen.
Betriebskantine beim anrichten von Speisen (Foto: © Dehoga/Alois Müller)
Aktueller Stand
Aktueller Stand

Lage für Betriebsgastronomie bleibt herausfordernd

Die Corona-Pandemie zieht lange Schatten nach sich. Das merken auch Caterer und Betriebsrestaurant-Betreiber. Bisher haben die Umsätze noch lange nicht das Vor-Krisen-Niveau erreicht. Der Dehoga macht besonders zwei Punkte dafür verantwortlich.  
Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes auf der ITB Berlin 2024. (Foto: © Messe Berlin GmbH)
Tourismus
Tourismus

Die Reisebranche sieht sich zurück auf Kurs

Der Optimismus in der Reisebranche wächst. Die Buchungen steigen und die Auswirkungen der harten Corona-Jahre sind offensichtlich vorbei. Zudem werden die Menschen wieder investitionsfreudiger, wenn es um die schönste Zeit des Jahrs geht.
Alfons Schuhbeck
Haftverlegung
Haftverlegung

Alfons Schuhbeck wechselt Haftanstalt

Seit August 2023 ist Alfons Schuhbeck jetzt im Gefängnis. In der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech saß er bisher seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung ab. Nun wurde er verlegt.
Geldmünzen
Unterstützung
Unterstützung

Finanzhilfen für Thüringer Gastgewerbe

Thüringen stellt Gastronomen und Hoteliers Finanzhilfen in den kommenden Jahren in Aussicht. Es solle ein „Gastrobonus“ für Investitionen aufgelegt werden, teilte die Linke-Landtagsfraktion am Freitag in Erfurt mit.