Übersicht

Was ist in welchen Bundesländern möglich?

Freunde im Restaurant
Die Gastronomie darf langsam wieder öffnen. (Foto: © iStockphoto)
Weil die Sieben-Tage-Inzidenz in den meisten Landkreisen oder kreisfreien Städten stabil unter 100 liegt, wird in Gastronomie und Hotellerie teils kräftig gelockert. Das ist in den Bundesländern aktuell erlaubt:
Freitag, 04.06.2021, 09:45 Uhr, Autor: Martina Kalus

Viele Menschen sehnen sich nach Urlaub und mit sinkenden Neuinfektionszahlen steigen in vielen Bundesländern die Möglichkeiten für touristische Besuche. Weil die Sieben-Tage-Inzidenz in den meisten Landkreisen oder kreisfreien Städten stabil unter 100 liegt, wird in Gastronomie und Hotellerie teils kräftig gelockert. Hotels und Ferienwohnungen heißen zunehmend wieder Gäste willkommen, genauso wie die Gastronomie. Ein Überblick:

Bayern

Tourismus: Bei einer stabilen Inzidenz unter 100 über fünf Tage dürfen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und auch Jugendherbergen öffnen. Gleiches gilt etwa für Seilbahnen und die Fluss- und Seenschifffahrt. Voraussetzung sind ein negativer Corona-Test und weitere Tests während des Aufenthalts.

Gastronomie: Biergärten und die Außengastronomie sind bereits bei Inzidenzen unter 100 offen, für die Innengastronomie gilt das aber noch nicht.

(Das Bayerische Kabinett berät am Freitag erneut über weitere Lockerungen der Corona-Regeln.)

Baden-Württemberg

Tourismus: Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen sind ebenfalls bei oben genannter Inzidenz möglich. Gäste brauchen einen Impf- oder Genesungsnachweis oder einen negativen Test, der alle drei Tage erneuert werden muss. Auch Seilbahnen, Reisebusse oder Ausflugsschiffe können begrenzt wieder starten.

Gastronomie: Liegt die Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 100, darf die Außen- und Innengastronomie mit Sperrstunde, Hygieneauflagen und Testkonzepten öffnen.

Berlin

Tourismus: Vom 11. Juni an sind wieder Übernachtungen in Hotels und Pensionen möglich. Dabei müssen die Gäste alle drei Tage einen negativen Corona-Test vorlegen. Auch Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge starten. Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser öffnen ab Freitag wieder. Erste Museen und Gedenkstätten haben bereits geöffnet.

Gastronomie: Mit einem negativen Testergebnis kann man sich von diesem Freitag an auch wieder in Innenräumen von Kneipen und Restaurants bedienen lassen. Die Außengastronomie ist bereits geöffnet, hier entfällt am Freitag die Testpflicht.

Brandenburg

Tourismus: Touristische Übernachtungen sind in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen bereits wieder erlaubt. Dort dürfen von Donnerstag an auch wieder sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen öffnen. Neben Stadtrundfahrten und Schiffsausflügen sind auch wieder Fahrten mit Reisebussen erlaubt. Wie in Berlin sind vom 11. Juni an private Übernachtungen in Hotels und Pensionen möglich.

Gastronomie: Bei stabiler 7-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen Gaststätten seit 3. Juni Gäste in Außen- und Innenbereichen ohne vorherige Terminvereinbarung empfangen. Öffnen sie nur die Außenbereiche, besteht keine Testpflicht. Wird auch in Innenbereichen bedient, müssen alle Gäste ab 6 Jahren, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich, einen negativen Test vorweisen. Geimpfte und Genesene sind davon ausgenommen.

Bremen

Tourismus: Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken sind mit Hygienekonzept und aktuellem Negativ-Test gestattet. Genesene oder Gäste mit vollem Impfschutz müssen keinen Test vorlegen.

Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen auch in Innenräumen wieder bis 23 Uhr öffnen, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und Kontaktdaten der Gäste erhoben werden. Bis einschließlich 13. Juni gilt eine Testpflicht. Danach gilt diese nur bei einer Inzidenz von über 35.

Hamburg

Tourismus: Nach sieben Monaten Zwangspause können Touristen seit Dienstag wieder in der Hansestadt übernachten. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen dürfen privat reisende Gäste empfangen. Voraussetzung sind auch hier die Einhaltung strenger Hygiene-Auflagen und die Vorlage eines negativen Corona-Tests. Die Betriebe dürfen nur 60 Prozent ihrer Kapazität nutzen. Verboten ist weiterhin, privaten Wohnraum an Touristen zu vermieten. Unter den üblichen Hygieneauflagen werden auch Hafen- und Stadtrundfahrten erlaubt.

Gastronomie: Außengastronomie ist erlaubt, ab dem Wochenende können Gäste auch drinnen speisen.

Mecklenburg-Vorpommern

Tourismus: Einheimische dürfen schon seit Ende Mai wieder im eigenen Land Urlaub machen, für Gäste aus dem übrigen Bundesgebiet ist das von Freitag an möglich. Bei Anreise muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden.

Gastronomie: Im Nordosten können Gastwirte ihre Gäste schon länger wieder im Außen- und Innenbereich bedienen. Wer drinnen Platz nehmen will, benötigt einen negativen Corona-Test.

Niedersachsen

Tourismus: Touristische Übernachtungen sind möglich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. Hotels und andere Quartiere können bei einer Inzidenz unter 50 bis zu 80 Prozent belegt werden, bei einer Inzidenz unter 35 entfällt die Begrenzung. Kommen dürfen Gäste aus ganz Deutschland mit negativem Test oder dem Nachweis einer Genesung oder vollständigen Impfung.

Gastronomie: Die Außengastronomie darf mit Hygienekonzept öffnen. Die Innengastronomie ist mit einer Kapazität von maximal 50 Prozent erlaubt. Es gilt die Testpflicht.

Nordrhein-Westfalen

Tourismus: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 50 und nicht höher als 100 dürfen Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung für Übernachtungen mit Frühstück öffnen, aber ohne weitere Innengastronomie. Auch hier müssen Gäste einen Negativtest vorzeigen, der alle drei Tage erneuert werden muss, geimpft oder genesen sein. Auch Ferienwohnungen, Campingplätze und die Außengastronomie dürfen – mit Test und Platzzuweisung – öffnen.

Gastronomie: Bei einer Inzidenz über 35, aber nicht über 50 entfällt die Testpflicht in der Außengastronomie. Die Innengastronomie darf mit Negativtestnachweis und Platzzuweisung öffnen. Mindestabstände bleiben Rückverfolgbarkeit erforderlich.

Sachsen

Tourismus: Campingplätze und Ferienwohnungen in Sachsen dürfen wieder Gäste beherbergen. Hotels und Pensionen dürfen bei Inzidenzen zwischen 35 und 50 unter Auflagen (Terminbuchung und Kontakterfassung, Testpflicht zu Beginn des Aufenthalts) öffnen.

Gastronomie: Bei einer Inzidenz von unter 100 darf die Außengastronomie öffnen. Wenn mehrere Hausstände an einem Tisch sitzen, wird ein Negativtest verlangt. Bei einem Wert unter 50 können Gästen mit einem negativen Nachweis auch Innenräume angeboten werden.

Sachsen-Anhalt

Tourismus: Übernachtungen auf Campingplätzen oder in Ferienwohnungen sind erlaubt. Bei einer stabilen Inzidenz unter 35 dürfen Jugendherbergen und Ferienlager seit Mittwoch öffnen. Auch Busreisen und Stadtrundfahrten sind mit Maske wieder erlaubt.

Gastronomie: Besuche der Außengastronomie sind wieder ohne Test erlaubt. Drinnen gilt die Testpflicht weiter, außer für Geimpfte und Genesene. Die Sperrstunde in der Gastronomie entfällt.

Schleswig-Holstein

Tourismus: Schleswig-Holstein steht Touristen aus ganz Deutschland offen. Übernachtungsgäste müssen einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test mitbringen und diesen alle drei Tage erneuern.

Gastronomie: Außengastronomie ist im Norden bereits seit längerem erlaubt, mittlerweile auch die Innengastronomie. Dort müssen Gäste einen negativen Corona-Test vorlegen, ausgenommen sind Übernachtungsgäste in „ihrem“ jeweiligen Hotel.

Thüringen

Tourismus: Seit Mittwoch gilt, dass Campingplätze und Ferienwohnungen ab einer stabilen Inzidenz von unter 100 gebucht werden können. Reisebusveranstaltungen sind dann für tagestouristische Angebote erlaubt, bei einer Inzidenz unter 50 auch mehrtägige Reisen. Hotels und Pensionen dürfen Gäste dann ebenfalls beherbergen – mit nur 60 Prozent Auslastung und Innengastronomie nur für Übernachtungsgäste. Gäste müssen zudem einen negative Corona-Test vorlegen oder Impf- oder Genesungsnachweise. Auch muss eine Kontaktnachverfolgung möglich sein.

Gastronomie: Mit sinkender Inzidenz entfallen etwa in der Gastronomie gestaffelt Auflagen.

Saarland

Tourismus: Auch Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätzen sind mit Hygienekonzept und unter Auflagen wieder möglich, ebenso wie Reisebus- und Schiffsreisen. Reisende müssen einen negativen Test vorlegen, der bei mehrtägigen Aufenthalten alle 48 Stunden wiederholt werden muss. Seit dem 24. Mai dürfen Strand- und Freibäder wieder öffnen, auch Freizeitaktivitäten wie der Besuch in Kletterparks sind für bis zu zehn Menschen erlaubt.

Gastronomie: Im Saarland dürfen seit dem 31. Mai Restaurants und Cafés Gäste auch wieder im Innenbereich empfangen. Maximal zehn Menschen (negativ getestet, vollständig geimpft oder von Corona genesen) dürfen an einem Tisch sitzen.

Hessen

In Hessen ist die Situation regional unterschiedlich. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Kommune an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, gilt Stufe 1 der Lockerungen – dann dürfen beispielsweise Zoos, Freilichtmuseen und Freizeitparks öffnen, Besucher müssen einen Termin vereinbaren. Auch die Außengastronomie darf unter Auflagen öffnen, Gäste benötigen einen tagesaktuellen Test. Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze können ebenfalls unter Auflagen öffnen, die Gäste müssen bei der Anreise und zweimal pro Woche Tests vorlegen, die Auslastung ist auf 60 Prozent begrenzt. Falls eine Kommune 14 Tage lang eine Inzidenz unter 100 oder fünf Tage unter von 50 hat, greift Stufe 2 mit weiteren Lockerungen. Dann dürfen auch die Innenräume von Restaurants mit tagesaktuellem Test wieder besucht werden. Die maximale Auslastung in den Beherbergungsbetrieben beträgt dann 75 Prozent.

Rheinland-Pfalz

Tourismus: Freizeiteinrichtungen wie Minigolfplätze und Freizeitparks dürfen im Freien öffnen. Saunen können öffnen mit Test und maximal 50 Prozent Belegung. In den Hotels dürfen Gäste innen und außen bewirtet werden, Frühstück ist auch als Buffet zulässig. Wellnessangebote sind unter Auflagen für die Hotelgäste möglich. Kultureinrichtungen wie Theater und Kino sind innen und im Freien für 100 Zuschauer geöffnet, bei Inzidenz unter 50 im Freien für 250.

Gastronomie: In Rheinland-Pfalz gilt seit Donnerstag, dass die Gastronomie auch bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 Innenbereiche öffnen darf, ein Corona-Test ist Pflicht. Die Testpflicht in der Außengastronomie ist dagegen entfallen.

(dpa/rbb24/Kreiszeitung/Dehoga Sachsen/MK)

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