Viele Lockerungen in Sachsen
Sachsen setzt mit seiner neuen Corona-Schutzverordnung auf stufenweise Lockerungen der Beschränkungen. Voraussetzung: Die Infektionszahlen bleiben weiter niedrig. Ab dem 14. Juni bis zunächst Ende des Monats gelten neue Regeln. Danach muss Sachsen wieder eigene Maßnahmen für den Fall steigender Inzidenzen beschließen, weil dann die Bundes-Notbremse ausläuft. Von Familienfeiern bis Großveranstaltungen – ein Überblick, was ab Montag alles möglich ist.
Schwellenwerte
35 und 50: diese Inzidenzen spielen in der neuen Landesverordnung eine entscheidende Rolle. Liegt die Zahl der wöchentlichen Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner darunter, sind Lockerungen möglich. Dabei gilt die 5+2 Regel: Der Grenzwert gilt in einer Region als unterschritten, wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen darunterliegt. Lockerungen sind dann am übernächsten Tag möglich. Das funktioniert auch umgekehrt. Liegt die Inzidenz an fünf Tagen darüber, gelten ab dem übernächsten Tag Verschärfungen. Zusätzlich zur Bettenbelegung (1.300 Covid-Patienten auf Normalstationen) gibt es neues Kriterium: Liegen mehr als 420 Corona-Erkrankte auf den Intensivstationen, werden die Regeln verschärft.
Kontakte und Feiern
Kontaktbeschränkungen werden mit der neuen Landesverordnung gelockert: Bei einer stabilen Inzidenz unter 35 sind private Feiern oder Vereinsfeiern mit bis zu 50 Menschen möglich, ein Test ist nicht notwendig. Kinder, Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt. Bei Inzidenzwerten unter 50 können zehn Personen ohne Einschränkungen zusammenkommen – egal aus wie vielen Hausständen. Erleichterungen auch für Familienfeiern: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 35, sind bei Eheschließungen und Beerdigungen bis zu 50 Personen ohne Testpflicht erlaubt. In diesem Fall sind Familien-, Vereins- und Firmenfeiern im Restaurant, zu Hause oder in angemieteten Räumen mit bis zu 50 Personen erlaubt. Kinder und Jugendliche sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
Großveranstaltungen
Veranstaltungen mit gleichzeitig mehr als 1.000 Besuchern dürfen unter einem Inzidenz-Wert von 50 stattfinden. Voraussetzung: Terminbuchung und Kontakterfassung sowie Negativ-Tests. Für die Besucherzahl gibt es nach oben keine Grenze, allerdings müssen Veranstalter über ein genehmigtes Hygienekonzept verfügen und der Mindestabstand eingehalten werden. Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 35, sind öffentliche Festivitäten sowie Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen mit Hygienekonzept zulässig. Auch Messen, Tagungen und Kongresse sind unter Auflagen wieder möglich.
Gastronomie und Tourismus
Wer einen Besuch im Café oder im Restaurant plant, braucht für den Innenbereich keinen Test mehr, wenn die Inzidenz unter 35 liegt. Unter 50 hingegen ist ein Test fällig, wenn verschiedene Hausstände an einem Tisch sitzen. Für den Außenbereich ist keine Kontakterfassung nötig. Hotels und Pensionen dürfen mit Test und Kontakterfassung öffnen, unter einer Inzidenz von 35 entfallen die Auflagen.
Freizeit
Hallen- und Spaßbäder, Wellness-Tempel und Therme dürfen bei einer stabilen Ansteckungsquote unter 50 öffnen, unter der Grenze von 35 dann auch Saunen. Zu den Auflagen gehören in diesem Bereich allerdings Kontakterfassung, Negativ-Test und Termin. Auch Diskotheken und Musikclubs dürfen nach monatelanger Schließung wieder Feiernde empfangen – aber auch hier ist Test nötig.
(dpa/MK)