NGG klagt an

Viele Kellner und Köche erhalten keinen Mindestlohn

Lohn- / Gehaltsabrechnung
Auch in Bayern gibt es scheinbar zahlreiche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. (Foto: © Stockfotos-MG/fotolia)
Immer wieder gibt es Ärger beim Thema Mindestlohn. Auch in Bayern sollen laut Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Angestellte der Gastronomie häufig unter Mindestlohn bezahlt worden sein.
Mittwoch, 31.05.2017, 10:50 Uhr, Autor: Markus Jergler

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten pocht auf schärfere Mindestlohn-Kontrollen im bayerischen Gastgewerbe. Im vergangenen Jahr hätten die Hauptzollämter in München, Rosenheim, Schweinfurt, Nürnberg, Landshut, Augsburg und Regensburg 1158 Hotels, Gaststätten und andere Betriebe unter die Lupe genommen, teilte die NGG am Montag mit. Bei rund 26 700 Betrieben im Freistaat mache das eine Kontrollquote von gut vier Prozent – aus Sicht der Gewerkschaft zu wenig.

Zugleich bemängelte die NGG eine hohe Zahl von Verstößen gegen Mindestlohn-Regelungen: Von den bayernweit 529 Ermittlungsverfahren, die wegen des entsprechenden Verdachts laufen, mache das Gastgewerbe mit 261 Verfahren etwa die Hälfte aus.

„Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 sollten die Beschäftigten im Gastgewerbe besonders profitieren. Aber viele Kellner, Köche und Co. gehen offenbar leer aus“, erklärte Mustafa Öz von der NGG in München. Der Zoll müsse seine Kontrollen dringend ausweiten. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde gelte nur auf dem Papier. Beim Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband war zunächst niemand für eine Stellungnahme erreichbar. (lby/MJ)

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