Viele Betriebe bleiben bei Außengastronomie
Die neuen Corona-Regeln für die Brandenburger Gastronomie haben in vielen Betrieben zu Verärgerung geführt. Denn die Testpflicht für die Gäste in der Außengastronomie entfällt seit Donnerstag nur dann, wenn der Wirt keine Plätze in den Innenräumen vergibt. Angesichts des sonnigen Wetters haben sich daher viele Betriebe entschlossen, zunächst nur Plätze auf den Terrassen anzubieten, wie eine dpa-Umfrage ergab.
Regelung verärgert Gastronomen
So etwa im Fischrestaurant „Zur alten Aalreuse“ in Burg im Spreewald. Dort hat man für die neuen Regelungen für die Außen- und Innengastronomie wenig Verständnis. „Das ist ein bisschen albern“, sagte Inhaber Raimund Schulz am Donnerstag. „Was passiert denn, wenn es draußen regnet? Dann muss ich die Gäste nach Hause schicken.“ Sein Restaurant hat eine Außenterrasse mit 50 Plätzen, im Innenraum finden ebenfalls 50 Gäste Platz. Schulz will sich angesichts des guten Wetters auf den Außenbereich konzentrieren. „Die Leute wollen eh alle am Wasser sitzen.“
Testpflicht schreckt Gäste ab
Ebenso sieht es Stefanie Zander vom Potsdamer Traditionslokal „Otto Hiemke“. „Wir haben uns sehr über diese unsinnige Regelung geärgert und werden zunächst nur auf der Terrasse öffnen“, sagte sie auf Anfrage. Denn die Erfahrung seit Pfingsten habe gezeigt, dass eine Testpflicht die Gäste abschrecke. „Die sagen dann: „Für ein Bier mache ich jetzt keinen Test““, sagte Zander. „Und das kann ich auch verstehen.“
Für Betriebe nicht rentabel
Aus Sicht des Branchenverbands Dehoga bringen die neuen Corona-Regeln die Brandenburger Gastronomen in eine existenzbedrohende Lage. „Die Gastronomen müssen sich nun entscheiden, ob sie den Betrieb nur draußen auf der Terrasse oder nur in der Gaststätte öffnen“, sagte der Geschäftsführer des Brandenburger Hotel- und Gaststättenverbands, Olaf Lücke, der Deutschen Presse-Agentur. „Weil beim Betrieb und dem Personal aber die vollen Kosten anfallen, kann dies für die Betriebe nicht rentabel sein.“
(dpa/MK)