Corona-Maßnahmen

Verschärfte Regeln durch steigende Inzidenz

Mutter und ihr Junge zeigen vor dem Eintritt ins Restaurant ihren Impfnachweis
Die Inzidenz steigt in vielen Teilen des Landes. Die Städte und Landkreise reagieren darauf mit schärferen Einschränkungen. (Foto: © FamVeld via GettyImages)
Ein hohes Infektionsgeschehen und neue Beschlüsse führen immer wieder zu Änderungen bei den Corona-Maßnahmen. So müssen sich etwa Cottbuser Gastronomen auf Einschränkungen gefasst machen, während die Gastronomie in Baden-Württemberg aufatmen kann.
Montag, 16.08.2021, 13:20 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Aktuell gehört Sachsen zu den Bundesländern mit der niedrigsten Inzidenz. Dennoch liegt der Landkreis Leipzig bei 28,7. Dort gelten bereits seit 13. August wieder schärfere Maßnahmen. Nun schränkt auch Dresden die Freiheiten wieder ein:  Ab 16. August gelten die Maskenpflicht beim Einkaufen sowie Kontaktbeschränkungen.

Mit Blick auf eine Rückkehr zur kulturellen Normalität hat Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch (CDU) daher die Menschen zum Impfen aufgerufen. Die Kultur, aber auch Gastronomie und Veranstalter seien vom Wollen und der Einstellung der Menschen abhängig. „Das wäre der Zusammenhalt in der Gesellschaft, den wir hier brauchen“, sagte sie und machte klar: „Es geht nicht nur um den Einzelnen, sondern auch um den Nachbarn oder eben die Kneipe nebenan.“

Cottbus: Testpflicht in der Gastronomie

In Cottbus meldete das Gesundheitsamt eine Inzidenz von 54,2 Neuinfektionen. In der kreisfreien Stadt im Südosten Brandenburgs liegt der Wert damit am fünften Tag infolge über 20. Laut der brandenburgischen Corona-Umgangsverordnung gilt damit ab Montag wieder eine Testpflicht in der Gastronomie und dem Tourismus. So auch in Potsdam und den Kreisen Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel. Zudem gelten auch wieder striktere Einschränkungen bei Veranstaltungen, wenn der Wert von 35 ebenfalls fünf Tage in Folge überschritten wird. Festivals sind nach der Verordnung bei einem Wert über 35 nur noch mit 5.000 statt mit sonst 7.000 gleichzeitig anwesenden Gästen erlaubt. Cottbus hatte den Wert am Sonntag den dritten Tag in Folge überschritten.

PCR-Testpflicht kommt nur für Clubs und Diskotheken in BW

In Baden-Württemberg soll künftig nur in Clubs und Diskotheken ein PCR-Test verpflichtend sein. In allen anderen Bereichen wie etwa der Kultur, der Gastronomie und Friseurläden soll ein Antigen-Schnelltest ausreichen.

Berliner Gaststättenverband redet mit Senat über Vorgehen in Corona-Krise

Die Spitze des Hotel- und Gaststättenverbandes Berlin spricht am 16. August mit Vertretern des Senats über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Bei dem Treffen im Rathaus geht es um die Frage, ob und wenn ja in welchem Umfang Berlin die jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse wie erweiterte Testpflichten umsetzt. Gesprächspartner der Dehoga sind Abgesandte aus mehreren Senatsverwaltungen sowie Senatskanzleichef Christian Gaebler.

Dehoga-Hauptgeschäftsführer Thomas Lengfelder hatte vor kurzem mit Enttäuschung auf die Beschlüsse reagiert. So sei es „sehr schade“, dass die Politik sich weiter an der Sieben-Tage-Inzidenz als Kriterium für die Bewertung der Pandemie „entlanghangelt“, anstatt andere Kriterien wie die Belastung der Krankenhäuser stärker mit zu beachten. Die Beschlüsse seien auch teils widersprüchlich und schwer nachzuvollziehen.

(dpa/NZ)

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