Verschärfte Corona-Regeln: Was gilt in den Bundesländern?
Seit Dienstag gilt in allen Bundesländern etwa bei privaten Treffen daheim oder in der Öffentlichkeit eine Obergrenze von zehn Personen in der Regel ab 14 Jahren – auch für Geimpfte und Genesene. Sind Ungeimpfte dabei, darf sich ein Haushalt höchstens mit einer oder zwei Personen eines anderen Haushalts treffen. Weitere Länder-Regeln im Einzelnen:
Baden-Württemberg: Zwischen 22.30 Uhr abends und 5 Uhr morgens gibt es eine Sperrstunde in der Gastronomie. In der Silvesternacht beginnt sie erst um 1 Uhr. Die neue Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar.
Bayern: Das Zuschauerverbot für große überregionale Sportveranstaltungen gilt nun auch für große überregionale Kultur-Events und vergleichbare Veranstaltungen. Untersagt sind zudem Tanzveranstaltungen – unabhängig davon, ob sie in Clubs und Diskotheken oder außerhalb geplant waren.
Berlin: In der Hauptstadt bleiben Kultur- oder Sportveranstaltungen unter strengen Hygiene-Bedingungen und mit reduzierten Obergrenzen erlaubt. Grundsätzlich dürfen auf die Veranstaltungen nur Geimpfte und Genesene mit aktuell negativem Corona-Test (2G plus). FFP2-Masken sind dort verpflichtend. Clubs können wie Gaststätten auch weiter öffnen, allerdings ist das Tanzen untersagt. Zu Silvester gilt an bestimmten Orten ein Ansammlungs- und Feuerwerksverbot.
Brandenburg: In Hotspot-Regionen bleiben nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Kraft. Für Demos im Freien gilt eine Obergrenze von 1000 Teilnehmern plus Maskenpflicht und Mindestabstand. An Silvester sind Ansammlungen verboten, für belebte Plätze gilt ein Böllerverbot.
Bremen: Clubs und Discos sind geschlossen, Tanzveranstaltungen verboten. Im Einzelhandel und in der Gastronomie, in Kultur und Sport gilt 2G. Großveranstaltungen mit bis zu 5.000 Menschen drinnen und bis zu 15.000 Menschen unter freiem Himmel sind erlaubt. Überregionale Großveranstaltungen sollen ohne Publikum stattfinden. Im öffentlichen Nahverkehr müssen Fahrgäste von 1. Januar an eine FFP2-Maske tragen.
Hamburg: Großveranstaltungen müssen ohne Publikum stattfinden. Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 23 Uhr. Nur in der Silvesternacht dürfen Restaurants, Bars und Kneipen bis 1 Uhr am Neujahrsmorgen offen bleiben. Stehtische in der Gastronomie dürfen nicht mehr genutzt werden. Mit einem Tanzverbot kommt es faktisch zur Schließung von Clubs und Diskotheken. An Silvester darf auf öffentlichem Grund kein Feuerwerk mitgeführt oder gezündet werden. Zwischen dem 31. Dezember, 15Uhr, und 1. Januar, 9 Uhr, dürfen nicht mehr als zehn Menschen im öffentlichen Raum zusammenstehen.
Hessen: Der Betrieb von Tanzlokalen ist landesweit untersagt. Die Obergrenze für alle Veranstaltungen drinnen oder draußen liegt bei 250 Teilnehmern.
Mecklenburg-Vorpommern: Clubs und Diskotheken sind schon länger geschlossen, nun auch Kinos, Theater, Museen, die Innenbereiche von Zoos, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Busreisen sind verboten. Sportveranstaltungen sind nur ohne Zuschauer erlaubt, Feiern in Gaststätten untersagt – auch zu Silvester.
Niedersachsen: Bis zum 15. Januar gelten für Gastronomie und andere öffentliche Bereiche die Auflagen der Warnstufe 3. Das bedeutet, den Alltag bestimmt vorrangig die 2G-plus-Regelung. Clubs sind geschlossen, Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen verboten.
Nordrhein-Westfalen: Clubs und Diskotheken sind geschlossen, öffentliche und private Tanz- und Discopartys untersagt. Großveranstaltungen sind nur noch ohne Zuschauer erlaubt. Bei anderen Events dürfen höchstens 750 Zuschauer teilnehmen. Große Silvesterpartys wird es nicht geben. Zum Jahreswechsel sind Ansammlungen von mehr als zehn Menschen auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen untersagt. Bei Sport und Wellness in Innenräumen brauchen Geimpfte und Genesene einen negativen Schnelltest (2G plus).
Rheinland-Pfalz: Bei überregionalen Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen wie der Bundesliga sind leere Zuschauerränge vorgeschrieben. Clubs und Diskotheken sind geschlossen. 2G plus gilt für Gastronomie, Friseure und andere Innenräume, in denen die Maske nicht die ganze Zeit getragen werden kann. Dabei ersetzt eine Booster-Impfung den negativen Schnelltest.
Saarland: Diskotheken und Clubs sind bereits dicht – nun sind auch vergleichbare Tanzveranstaltungen nicht mehr erlaubt. Das gilt ebenfalls für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern oder Zuschauern. Ansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum sind an Silvester und Neujahr verboten. Hochschulen müssen Studierenden eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen in digitaler Form ermöglichen, wenn diese keinen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) erbringen können.
Sachsen: Bei den Treffen von bis zu zehn Geimpften und Genesenen werden im Freistaat Kinder unter 16 Jahren nicht mitgezählt. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, sind Zusammenkünfte nur zwischen einem Hausstand und einem weiteren Menschen erlaubt. In geschlossenen öffentlichen Einrichtungen müssen FFP2-Masken getragen werden. Seit November gilt eine nächtliche Ausgangssperre für besonders betroffene Corona-Hotspots. Zu Silvester und Neujahr sind zudem Feiern auf öffentlichen Plätzen untersagt. Dort darf kein Feuerwerk mitgeführt oder gezündet werden.
Sachsen-Anhalt: Clubs und Diskotheken sind geschlossen. Weil der Landtag in Magdeburg die epidemische Lage festgestellt hat, haben die Landkreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit, weitere Maßnahmen zu verhängen – etwa an Silvester. Für Geimpfte und Genesene bleibt es zunächst bei der Empfehlung, sich nicht mit mehr als zehn Personen zu treffen.
Schleswig-Holstein: Bei Veranstaltungen wie Konzerten oder beim Sport sind nur noch 1.000 Zuschauer erlaubt. In Clubs und Diskotheken, sowie auf Partys und Bällen muss zum Impf- oder Genesenen-Nachweis ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden (2G plus). Beim Tanzen gilt Maskenpflicht. Behörden können für Straßen, Wege und Plätze, auf denen an Silvester und Neujahr mit verstärktem Andrang zu rechnen ist, Kontakte auf bestimmte Gruppengrößen beschränken.
Thüringen: Bei den Kontaktbeschränkungen werden im Freistaat Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und drei Monaten in der Zählung außen vor gelassen. Clubs und Diskotheken sind schon länger geschlossen. Auch Volksfeste, Weihnachtsmärkte oder Messen sind untersagt. Silvester-Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind verboten. Dort darf auch kein Feuerwerk mitgeführt oder gezündet werden. An den Thüringer Schulen wird es an den ersten beiden Tagen nach den Ferien (3./4.1.) keinen Unterricht geben. Bis zum 14. Januar soll dann Distanzunterricht stattfinden.
(dpa/MK)