Verbraucherschützer sieht neues Reiserecht kritisch
„Der Standard in Deutschland war vor allem durch die Rechtsprechung sehr hoch. Insgesamt bedeutet das Gesetz eine Verschlechterung für Verbraucher“, so der Experte vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Tagesreisen bis 500 Euro sowie Ferienhäuser und Ferienwohnungen von Reiseveranstaltern fallen nicht mehr unter das Reiserecht“.
Laut Methmann sollen Urlauber, die mindestens zwei verschiedene Leistungen, beispielsweise Flug und Hotel einzeln buchen, einen minimalen Basisschutz erhalten. Pauschalurlauber bekommen bei Insolvenz des Veranstalters ihr Geld zurück, können bei Mängeln den Preis mindern und Schadenersatz verlangen. „Grundsätzlich gab es diesen Schutz durch die Rechtsprechung bereits für Baustein-Reisen, wenn ein Urlauber im Reisebüro oder auf einem Portal verschiedene Leistungen zum Zweck einer Reise individuell zusammengestellt und gebucht hat“, erläuterte Methmann.
In Zukunft hafte der Vermittler nicht für Mängel, wenn er jede Leistung einzeln in Rechnung stelle und darauf hinweise, dass es sich nicht um eine Pauschalreise handele, so die Kritik des Verbraucherschützers. „Der Vermittler muss sich dann nur noch gegen Insolvenz versichern. Und das auch nur, wenn er Kundengelder entgegennimmt. Damit stehen Urlauber schlechter da, als vor der Gesetzesänderung.“ (dpa/MJ)