Rechtslage

Urteil: Baulärm vor Hotel mindert Reisepreis um 50 Prozent

Ein Hotelschild vor einer Baustelle
Mehr als 50 Prozent Reisepreisminderung bei einer Baustelle vor dem Hotel? Dies entschied jedenfalls das Frankfurter Landgericht in einem aktuellen Urteil. (© Smileus/Thomas Reimer/Fotolia)
Nach tagelangem Baulärm kann Reisenden eine Entschädigung und eine deutliche Minderung des Reisepreises zustehen, wie ein aktuelles Urteil des Frankfurter Landgerichts nun zeigt. Sogar bis zu 65 Prozent Nachlass sind möglich.
Montag, 22.07.2019, 13:15 Uhr, Autor: Thomas Hack

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hat nun gezeigt: Wird der Hotelaufenthalt eines Reisenden durch anhaltenden Baulärm im Umkreis des Gästehauses beeinträchtigt, kann diesem eine Entschädigung und eine deutliche Minderung des Reisepreises zustehen. In dem verhandelten Fall ging es um ein Hotel in Florida. Rund 15 Meter von den Zimmern entfernt wurde täglich – außer sonntags – ab 6.30 Uhr bis mindestens 22.00 Uhr auf einer Großbaustelle gearbeitet. Unter anderem lärmten Bagger, Raupen, Presslufthämmer und Kipplader. Außerdem war das Leitungswasser während der ersten vier Reisetage wegen eines Wasserrohrbruchs verunreinigt und nicht nutzbar.

Insgesamt 65 Prozent Preisminderung zugesprochen

Für die Tage mit Baulärm konnte der Kläger den Reisepreis um 50 Prozent mindern, für die mit verunreinigtem Wasser um weitere 5 Prozent. Weitere 10 Prozent Minderung ergaben sich dem Urteil zufolge daraus, dass der Reiseveranstalter seine Informationspflicht verletzt hat: Da er den Buchenden nicht über die Großbaustelle informiert hatte, konnten die Reisenden nicht entscheiden, ob sie die Reise unter den gegebenen Umständen antreten wollten. Zusätzlich sprach die Kammer eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu. Der massive Baulärm habe die Reise erheblich beeinträchtigt. (dpa-tmn/TH)

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