Berlin
Unterstützung der Gastronomie in der kalten Jahreszeit
Voraussichtlich wird es auch im kommenden Winter noch einen erhöhten Bedarf an Außengastronomie geben. Der erste Berliner Bezirk hat daher bekannt gegeben, die Gastronomen wieder entgegenzukommen.
Trotz der zwischenzeitlich eingetretenen Lockerungen und der steigenden Impfquote ist angesichts der weiterhin geltenden Corona-Regeln davon auszugehen, dass das Bedürfnis nach Außengastronomie auch in der kalten Jahreszeit stärker als in vorpandemischen Zeiten sein wird. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf unterstützt deshalb erneut die Bemühungen der Gastronomen, ihren Gästen auch nach der Sommersaison einen Besuch im Außenbereich angenehmer zu machen.
Diese Regeln gelten
Für die etwa 2500 gastronomischen Betriebe soll daher in den folgenden Monaten, wie schon in der letzten Wintersaison, Folgendes gelten:
- Es wird die Errichtung von Einhausungen oder Überdachung innerhalb der für die Außenbewirtschaftung genehmigten Fläche im Oberstreifen und befristet bis 31. März 2022 geduldet.
- Gasbetriebene Wärmequellen wie Heizpilze sind unter den überdachten Sonderflächen aus Brandschutzgründen nicht erlaubt. Offenes Feuer ist generell nicht gestattet. Es wird auf entsprechende Merkblätter des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LaGetSi) verwiesen.
- Außerhalb des Oberstreifens sind Wärmequellen jeglicher Art verboten.
- Die Gastronomen werden gebeten, klimaschutzfreundliche Geräte zu benutzen und verantwortungsvoll mit den Geräten umzugehen.
(Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf/NZ)