Übernahme der Fixkosten wird ausgeweitet
Österreichische Unternehmen, die besonders unter der Corona-Epidemie leiden (z. B. Nachtgastronomie, Veranstalter oder Reisebüros), wurde bisher von Seiten des Staates ein Fixkostenzuschuss von 75 Prozent zugestanden. Jetzt hat Finanzminister Gernot Blümel angekündigt, diesen auf bis zu 100 Prozent auszuweiten. Allerdings müsse die EU-Kommission dazu noch ihr OK geben. „Auch wenn die Stimmung in der Wirtschaft langsam besser wird, wird es weiterhin Branchen geben, für die die Aussicht über den Herbst hinaus trüb bleibt“, sagte Blümel laut einem Bericht von OE24. Die gänzliche Fixkostenerstattung soll den betroffenen Unternehmen nun langfristig helfen.
Seit Anfang Juni zahlt der Staat bereits einen Zuschuss für Fixkosten, der nicht zurückbezahlt werden muss. Bisher stammt die überwiegende Mehrheit der Anträge von kleinen Unternehmen, mit durchschnittlichen Fixkosten in Höhe von rund 10.000 Euro.
Verlustrücktrag als weitere Maßnahme
Eine weitere Entlastungsmaßnahme ist der Verlustrücktrag. Mit dieser Maßnahme können betriebliche Verluste aus dem Coronajahr in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro in das Jahr 2019, in bestimmten Fällen sogar in 2018 (bis zu 2 Mio. Euro), rückgetragen werden. Dadurch werde die Steuerlast für die guten Vorjahresergebnisse sofort gesenkt und den Unternehmen Liquidität zu Verfügung gestellt. „Normalerweise würde der Verlustrücktrag erst in der Veranlagung des Jahres 2020, also etwa Mitte 2021, berücksichtigt werden“, wird Blümel auf OE24 zitiert. „Das ist für viele Unternehmen zu spät. Um jetzt zu helfen, werden Betriebe ihre Steuerlast für Gewinne aus 2019 sofort reduzieren können.“ (OE24/CK)