Bundeswirtschaftsministerium

Überbrückungshilfe III: reguläre Auszahlungen starten

Ein untergehender Unternehmer hält ein Schild hoch, auf dem „Überbrückungshilfe“ steht
Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Startschuss für die Antragsprüfung der Länder auf Überbrückungshilfe III gegeben. (Foto: ©HNFOTO/stock.adobe.com)
Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Startschuss für die regulären Auszahlungen der Überbrückungshilfe III gegeben. Nun können die Länder mit den Antragsprüfungen beginnen.
Montag, 15.03.2021, 11:45 Uhr, Autor: Kristina Presser

Rund einen Monat, nachdem die Online-Antragsstellung für die Überbrückungshilfe III gestartet ist, ist nun am 12. März 2021 auch das Verfahren für die regulären Auszahlungen angelaufen. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Somit können die Bundesländer nun mit der Prüfung der gestellten Anträge beginnen. Die Auszahlung der vollständigen Beträge durch die Länder sei daher, wie geplant, noch im März möglich, heißt es.

Unternehmen, die von der Corona-Pandemie stark betroffen sind, können mit der Überbrückungshilfe III für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro bzw. bis zu 3 Millionen Euro für verbundene Unternehmen erhalten. Die Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung erfolgt durch die Bundesländer. Unternehmen können unmittelbar nach der Antragstellung eine vorläufige Teilzahlung aus der Bundeskasse (Abschlagszahlung) von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die Abschlagszahlungen wurden nach einem kurzen Auszahlungsstopp wegen mutmaßlicher Betrugsvorkommnisse vergangenen Freitag wieder aufgenommen.

Alle Hilfszahlungen werden nun von Ländern abgewickelt

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Mit dem Start der regulären Auszahlungen bei der Überbrückungshilfe III befinden sich nun alle Corona-Hilfen in der Zuständigkeit der Länder, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Das reguläre Auszahlungsverfahren bei den Novemberhilfen liegt seit 12. Januar 2021 in der Zuständigkeit der Länder, bei den Dezemberhilfen ist das Verfahren seit 1. Februar 2021 bei den Ländern. Nun folgte auch das letzte noch fehlende Fachverfahren für die Überbrückungshilfe III.
(bmwi/KP)

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