Hilfszahlungen

Überbrückungshilfe für von Flut und Pandemie betroffene Betriebe

Hände heben Überbrückungshilfe-Schild in die Luft
Pandemie und Flut betroffene Unternehmen können Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus stellen. (Foto: © HNFOTO – stock.adobe.com)
Unternehmen, die von der Pandemie und der Flutkatastrophe getroffen wurden, können ab sofort die Überbrückungshilfe III Plus beantragen. Zahlungen aus dem Ausbauhilfefond werden gegebenenfalls angerechnet.
Dienstag, 28.09.2021, 13:02 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Unternehmen, die im Juni 2021 noch unter coronabedingten Umsatzeinbrüchen gelitten haben und dann auch von der Hochwasserkatastrophe im Juli getroffen wurden, können ab sofort Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 stellen. Die doppelt betroffenen Unternehmen erhalten dadurch dringend benötigte Unterstützung zur Überbrückung von Umsatzeinbrüchen. Damit die Hilfen schnell wirken, können die Unternehmen Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.

Voraussetzungen für den Antrag

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt und im Juli von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren. Aufgrund beihilfe- und haushaltsrechtlicher Vorgaben darf die Überbrückungshilfe III Plus nur bei coronabedingten Umsatzeinbrüchen, nicht aber bei flutbedingten Umsatzeinbußen Fixkosten erstatten. Daher bemisst sich der Anteil der Fixkostenerstattung am coronabedingten Umsatzeinbruch vom Juni 2021 im Vergleich zum jeweiligen Referenzmonat. Sofern Unternehmen sowohl die Überbrückungshilfe III Plus wie auch den Aufbauhilfefonds in Anspruch nehmen wollen, erfolgt eine ggf. notwendige Anrechnung im Aufbauhilfefonds.

Die Antragstellung ist über prüfende Dritte auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich.

(DRV/NZ)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Eine Gastronomin sitzt vor ihrem PC und geht die Abrechnung durch
Fristverlängerung
Fristverlängerung

Neuer Stichtag für Rückzahlung der Corona-Hilfen

Alle Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, müssen selbst aktiv werden und eine Schlussabrechnung einreichen. Bereits zum zweiten Mal wurde die Frist dafür nun verlängert. Was gilt es hierbei zu beachten?
Lars Schwarz
Kritik des Dehoga
Kritik des Dehoga

„Wir brauchen jetzt helfende Hände“

Die Umsatzeinbußen des Gastgewerbes sind hoch, die Überbrückungshilfe IV jedoch so schlecht wie nie, kritisiert Dehoga-Präsident Lars Schwarz die Regierung und fordert Nachbesserungen.
Antrag für die Überbrückungshilfe und 50- bzw. 100-Euro-Scheine
Wirtschaftshilfen
Wirtschaftshilfen

Das gilt für die Überbrückungshilfe IV

Mit den Corona-Maßnahmen wurden auch die wirtschaftlichen Hilfen verlängert. Nun stehen die genauen Bedingungen für die sogenannte Überbrückungshilfe IV fest. Unter anderem wurde der Eigenkapitalzuschuss verbessert.
Überbrückungshilfe Antrag
Finanzielle Hilfen
Finanzielle Hilfen

Nun kommt die Überbrückungshilfe IV

Die Corona-Hilfen wurden verlängert. Die Überbrückungshilfe III Plus wird dafür im Januar als Überbrückungshilfe IV fortgeführt. Diese enthält auch neue Möglichkeiten für die besonders betroffenen Weihnachtsmärkte.
Deckblatt für Antrag auf Überbrückungshilfe
Corona-Hilfen
Corona-Hilfen

Überbrückungshilfe III Plus: Jetzt beantragen

Hoteliers und Gastronomen können ab heute die Überbrückungshilfe III Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 beantragen. Auch von Flut und Pandemie betroffene Unternehmen sind antragsberechtigt.
Zettel mit der Aufschrift Überbrückungshilfe
Corona-Hilfen
Corona-Hilfen

Überbrückungshilfen bis Ende des Jahres verlängert

Die Bundesregierung hat sich auf eine Verlängerung der Überbrückungshilfen geeinigt. Unternehmen, die immer noch von Einschränkungen betroffen sind, erhalten noch bis Ende des Jahres Unterstützung.
Geschlossen-Schild steht vor einem Restaurant
Dehoga NRW
Dehoga NRW

„Branche wird keinen Lockdown mehr mittragen“

In der kommenden Ministerpräsidenten-Konferenz soll das weitere Vorgehen in der Corona-Krise entschieden werden. In einem Schreiben an die Politik stellt der Dehoga NRW nun klar, was Gastronomie und Hotellerie erwarten.
Junge Gastronomie mit Papieren vor dem Laptop
Corona-Hilfen
Corona-Hilfen

Jetzt Überbrückungshilfe III Plus beantragen

Seit dem 23. Juli können sowohl Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus als auch auf Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 gestellt werden.
Überbrückungshilfe
Aktionsbündnis Tourismusvielfalt
Aktionsbündnis Tourismusvielfalt

„Staatliche Unterstützung auf den letzten Metern nicht verwehren!“

In einem offenen Brief an Bundesminister Peter Altmaier und Olaf Scholz appelliert das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV), die staatlichen Überbrückungshilfen mindestens bis zum Jahresende zu verlängern.