Corona-Maßnahmen

Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Betriebe

Hubert Aiwanger
Hubert Aiwanger, Wirtschaftsminister Bayern, sieht die Unterstützung der Unternehmen mit der Corona-Überbrückungshilfe fortgesetzt. (Foto: ©picture alliance/SvenSimon; FrankHoermann/Sven Simon)
Der Bund hat den Weg frei gemacht für die Corona-Überbrückungshilfe. Betriebe können ab 10. Juli 2020 bis zu 150.000 Euro an Fördergelder beantragen lassen. Das Wichtigste zu den Zuschüssen am Beispiel Bayern erfahren Sie hier.
Mittwoch, 08.07.2020, 06:01 Uhr, Autor: Kristina Presser

Neue Hilfsgelder für Unternehmen: Kleine und mittelständische Betriebe, die durch die aktuelle Pandemie in wirtschaftliche Schieflage geraten sind, können demnächst die Corona-Überbrückungshilfe beantragen. Dafür hat der Bund nun den Weg freigemacht. Bis zu 150.000 Euro an finanziellen Leistungen für die Monate Juni bis August sind dabei möglich. Die Voraussetzung: Der Umsatz eines Betriebes im April und Mai 2020 muss im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen sein. Als Antragssteller zugelassen sind jedoch nicht die Unternehmen selbst, sondern deren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüfer. Diese können sich ab diesem Mittwoch, 08. Juli 2020, für die Antragsplattform des Bundes unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren und dort ab 10. Juli 2020 die Anträge stellen. Zuständig für die Umsetzung der Corona-Überbrückungshilfe sind die Länder.

Konditionen für die Corona-Überbrückungshilfe

Die Corona-Überbrückungshilfe können branchenübergreifend alle Unternehmen und Organisationen beantragen. Sie wird für höchstens drei Monate ausgezahlt, wobei der maximale Betrag pro Monat 50.000 Euro beträgt. Der tatsächlich ausbezahlte Betrag richtet sich nach der Betriebsgröße. Für Bayern gilt dabei folgende Staffelung, wie das Bayerische Wirtschaftsministerium mitteilte:

  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten einen Erstattungsbetrag von maximal 3.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate,
  • Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten bekommen maximal 5.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate.

Bundesweit müssen die Anträge bis spätestens 31. August gestellt werden.

Wirtschaft auch mittelfristig stärken

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger machte deutlich, dass im ersten Schritt Bund und Länder die Corona-Soforthilfen zur Verfügung gestellt hatten, damit Unternehmen trotz weggebrochener Umsätze liquide blieben. „Es muss nun alles darangesetzt werden, dass den Betrieben nicht zu einem späteren Zeitpunkt die Luft ausgeht.“ Die Wirtschaft sei zwar nahezu vollständig wieder hochgefahren, viele Betriebe würden aber weiterhin mit erheblichen Umsatzeinbußen rechnen. „Genau hier wird die Überbrückungshilfe mit den Finanzmitteln des Bundes ansetzen“, erklärte Aiwanger. Die Abwicklung der Hilfen übernimmt für alle Antragsberechtigten in Bayern die IHK für München und Oberbayern.

Dr. Eberhard Sasse, Präsident der IHK für München und Oberbayern, ist sich sicher: „Die Überbrückungshilfe wird für Tausende in Not geratene Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen der dringend benötigte Rettungsring sein.“ Das Verfahren werde vom Antrag über die Bearbeitung bis zur Auszahlung vollständig digital ablaufen. Laut Bund solle die Bearbeitung der Anträge in den Ländern ab dem 20. Juli möglich sein, die Auszahlung der Hilfsgelder könnte ab dem 24. Juli folgen. „Betrugsversuchen werden wir durch systematische Prüfprozesse und die enge Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden einen Riegel vorschieben“, sagte Sasse. „Stand heute ist von etwa 200.000 Anträgen auszugehen.“

Missbrauch von Fördergeldern verhindern

Um zu verhindern, dass Gelder an nicht berechtigte Stellen ausgezahlt werden, kann die Corona-Überbrückungshilfe nur durch einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer bei der IHK angefordert werden. Dieser muss den Umsatzeinbruch und die förderfähigen Betriebskosten bestätigen. Denn Steuergelder sollen wirklich nur da ankommen, wo sie auch hingehören, macht Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Steuerberaterkammer München, deutlich. „Die ordnungsgemäße Prüfung der Umsatzrückgänge erfordert Fachkenntnis und Erfahrung, die wir Steuerberater haben. Als Organ der Steuerrechtspflege können Steuerberater auch die Existenz und Identität der antragsstellenden Unternehmen bestätigen.“

Ähnliches signalisierte Michael Gschrei, Landespräsident der Wirtschaftsprüferkammer Bayern: „Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer steht für diese Aufgaben bereit, um Unternehmen und Selbstständige zu unterstützen.“

Alle Informationen zur Überbrückungshilfe und den Antragsbedingungen in Bayern sind online verfügbar unter

Auskünfte für andere Bundesländer sind auf den dort zuständigen IHK-Webseiten sowie den Seiten der Wirtschaftsministerien einzusehen.

(stmwi/KP)

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