Tourismus begrüßt flexiblere Arbeitszeitregelung
Als wichtigen Schritt, der Vorteile für Betriebe, Mitarbeiter und Gäste bringt, begrüßt Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den dieser Tage als Initiativantrag eingebrachten Gesetzesentwurf der Regierungsparteien zum Arbeitszeitgesetz. Gerade für die Tourismusbetriebe sei es enorm wichtig, flexibel auf Gästeströme und somit die Bedürfnisse der Kunden reagieren zu können.
- Bei erhöhtem Arbeitsbedarf ist demnach die Ausdehnung der Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich einfach möglich.
- Positiv zu werten sei auch die Ausnahme von nahen Angehörigen aus dem Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz.
- Die Verkürzung der täglichen Ruhezeit auf 8 Stunden war bisher nur für Vollzeitbeschäftigte in Saisonbetrieben mit Kollektivvertrag möglich. Dies wird nun auf alle Mitarbeiter in Küche und Service mit geteilten Diensten per Gesetz möglich. Somit können auch Teilzeitkräfte und Mitarbeiter in Jahresbetrieben einbezogen werden.
- Eine administrative Erleichterung ist der Wegfall der gesetzlichen Verpflichtung zur Führung eines separaten Kontos über die Ruhezeitenverkürzungen und deren Ausgleich.
Orientierung an der Praxis
Auch Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), begrüßt die Neuregelung: „Sie orientieren sich an der Praxis. Viele freut das, andere irritiert es ein wenig. Aber auch sie werden als Gäste schätzen, was viele Mitarbeiter seit Jahren fordern.“ Die Angst vor längeren Arbeitszeiten sei unbegründet: „Die Jahresarbeitszeit sinkt seit Jahren kontinuierlich. Kein Gesetz kehrt diesen Megatrend um“, ist die Branchensprecherin überzeugt.
Das neue Gesetz biete mehr Möglichkeiten, speziell Saisonbetrieben mit der flexibleren Handhabe der Nachtruhe: „Und fällt sie einmal kürzer aus, wird sie später ausgeglichen.“ Das sei kein Grund für Panikmache: „Gerade im Tourismus können Mitarbeiter zwischen so vielen Arbeitgebern wählen. Punkten wird, wer den Bedarf im Betrieb und die Wünsche der Mitarbeiter gut in Einklang bringt.“ (CK)