Testpflicht für Mitarbeiter mit Kundenkontakt
Das baden-württembergische Kabinett hat einer Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt. Die damit verbundenen Regelungen treten am Freitag, den 15. Oktober 2021 in Kraft. Neu ist die Einführung eines sogenannten 2G-Optionsmodell in der Basisstufe. Entscheiden sich Veranstalter oder Betreiber von Einrichtungen für die 2G-Option müssen die Gäste keine Maske mehr tragen. Zudem unterliegen Veranstaltungen dann keiner Personenobergrenze mehr, wie es bislang für Großveranstaltungen (bis maximal 25.000 Personen) der Fall war.
Testpflicht für Mitarbeiter mit Kundenkontakt
Zudem müssen sich nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte sowie Selbstständige mit Außenkontakt künftig auch in der Basisstufe zweimal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest testen lassen müssen. Dies galt bislang nur für die Warn- und Alarmstufe.
Basis-, Warn- und Alarmstufe als Orientierung
- Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten.
- Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 8,0 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.
- Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 12,0 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.
(baden-württemberg.de/NZ)