Erste Lockerungen

Südtirol öffnet Hotels ab Ende Mai

Alm in Südtirol
Südtirol öffnet Hotels ab Ende Mai und regelt Sicherheitsstandards. (© IDM Südtirol/Alex Moling)
Der Südtiroler Landtag verabschiedete mit großer Mehrheit ein Landesgesetz zur Öffnung der Wirtschaft. Mit 11. Mai dürfen Lokale öffnen, ab 25. Mai Hotels und andere Beherbergungsbetriebe.
Montag, 11.05.2020, 11:46 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

In Südtirol will man langsam wieder zur Normalität zurückkehren. Mit 11. Mai dürfen daher Bars und Restaurants öffnen ebenso wie Museen sowie Friseure. Ab 25. Mai können Hotels, andere Beherbergungsbetriebe und Seilbahnen wieder öffnen. Der Gesetzesbeschluss ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Öffnung Südtirols für den Tourismus.

„Die Situation hat sich in Südtirol gut entwickelt und wir werden uns daran gewöhnen, mit Corona zu leben. Aus diesem Grund ist nach Wochen des Stillstands die Zeit reif, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben wieder zu ermöglichen, wenn auch in einem abgesicherten Modus. Bereits in den nächsten Tagen werden wir mit den Wiedereröffnungsmaßnahmen starten. Wir tun dies in großer Verantwortung und werden schrittweise zur Normalität zurückkehren“, so Südtirols Regierungschef Arno Kompatscher.

Hoffnung auf offene Grenzen im Sommer

Südtirol geht damit seinen eigenen Weg bei der Öffnung von Gesellschaft und Wirtschaft in Italien. Der Fokus liegt dabei zunächst auf einheimischen Gästen und, sobald die Mobilität zwischen den Regionen wieder erlaubt ist, auf Gästen aus Italien. Für den Sommer hofft die Region auf eine Aufhebung der Reisebeschränkungen vor allem in den wichtigsten Märkten Deutschland, Österreich und Schweiz.

Die Hotellerie und das Gastgewerbe sehen die neuen Regelungen als einen wichtigen Schritt zurück in eine neue Normalität. „Die Gastbetriebe Südtirols bereiten aktuell schon alles vor, um einen sicheren und sorgenfreien Urlaub in Südtirol anbieten zu können“, sagt Manfred Pinzger, Präsident des Hoteliers- und Gastwirteverbands Südtirol (HGV). „Man wird wohl lernen müssen, mit dem Virus zu leben. Das bedeutet eine Umstellung der Infrastruktur unserer Betriebe und auch des direkten Umgangs mit dem Gast. Die Südtiroler Gastgeber richten sich dabei nach den Empfehlungen der Experten. All unsere Handlungen sind jetzt darauf gerichtet die größtmögliche Sicherheit in allen Betrieben Südtirols zu gewährleisten.“

Die beschlossenen Maßnahmen

Das verabschiedete Gesetz beinhaltet unter anderem folgende Maßnahmen zum Schutz der Gäste und der Bevölkerung:

  • Im Alltag und in der Öffentlichkeit gilt es einen Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten, außer zwischen zusammenlebenden Mitgliedern desselben Haushalts. Unter diesem Mindestabstand von zwei Metern gilt die Pflicht zum Tragen eines Schutzes der Atemwege. An geschlossenen Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, gilt ebenso die Verpflichtung, die Atemwege zu schützen und trotz dieses Schutzes einen Abstand von einem Meter einzuhalten.
  • Auf den Gemeinschaftsflächen von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben wird die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig aufhalten dürfen, beschränkt. Grundsätzlich gilt es, einen Abstand von zwei Metern einzuhalten. Ausnahmen gibt es für Familien und Personen, die im selben Zimmer nächtigen. Freibäder dürfen öffnen, Hallenbäder und Saunen im Moment nicht – außer es handelt sich beim Betrieb um eine sogenannte „Covid-Protected-Area“, wo Mitarbeiter und Gäste auf Covid-19 getestet sein müssen.
  • In Restaurants und Bars dürfen sich nicht mehr Gäste aufhalten als es Sitzplätze gibt. Die Tische müssen so gereiht sein, dass ein Abstand zwischen den Personen von zwei Metern oder von einem Meter Rücken an Rücken gewährleistet ist, mit Ausnahme für zusammenlebende Mitglieder desselben Haushalts. Dieser Abstand kann nur unterschritten werden, wenn geeignete Trennvorrichtungen zwischen den Personen installiert sind, um die Tröpfcheninfektion zu verhindern. Nur am Tisch kann auf das Tragen eines Schutzes der Atemwege verzichtet werden. Servierkräfte müssen Masken des Typs FFP2 verwenden.
  • Seilbahnen dürfen maximal zwei Drittel der erlaubten Personenkapazität in geschlossenen Gondeln mit Ausnahme von zusammengehörenden Mitgliedern desselben Haushaltes befördern, in den Wartebereichen müssen Mindestabstände einhaltbar sein und ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Kabinen werden außerdem regelmäßig desinfiziert.
  • Der Besuch von Museen ist unter Wahrung der allgemeinen Regeln, wie dem Tragen eines Gesichtsschutzes, möglich.
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