Österreich
Stufenplan tritt in Kraft
Mit dem 15. September greift in Österreich die erste Stufe des dreistufigen Maßnahmenplans der Regierung. Die aktuellen Regeln im Überblick.
Für Herbst und Winter hat Österreich einen 3-Stufen-Plan beschlossen, der am 15. September in Kraft tritt:
- Stufe 1: Sind die Krankenhäuser in Österreich zu 10 Prozent ausgelastet verkürzt sich die Gültigkeitsdauer der Antigen-Tests auf 24 Stunden. Die 3G-Regel greift bei Veranstaltungen ab 25 Personen. In Lebensmittelländen oder den öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es eine FFP2-Maskenpflicht. Im Handel, in Museen oder Bibliotheken gilt die Pflicht nur für Ungeimpfte.
- Stufe 2: Liegt die Auslastung der Intensivbetten sieben Tage bei 15 Prozent, sind Selbsttests nicht mehr als Eintrittsnachweis zulässig. Zudem tritt die 2G-Regel für die Nachtgastronomie und Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze bei mehr als 500 Gästen ein.
- Stufe 3: Bei einer anhaltenden Auslastung (sieben Tage) der Intensivbetten von 20 Prozent sind Antigen-Tests nicht mehr als Nachweis zulässig. Ungeimpfte benötigen dann einen PCR-Test
Das gilt für die Hotellerie aktuell
Der ÖHV nach gilt somit aktuell keine Maskenpflicht für Gäste oder Mitarbeiter mit 3G-Status. Zudem gibt es weder Abstandsregeln noch eine Obergrenze für Veranstaltungen oder eine Sperrstunde. Ein 3G-Nachweis ist für Kinder ab 12 Jahren erforderlich – in Wien ab 6 Jahren.
(ÖHV/NZ)