Politik & Gastgewerbe

Gerichtsurteil über Nordkorea-Hotel in Berlin

Das City Hostel in Berlin
Verstößt der Betrieb eines nordkoreanischen Hotels in Berlin gegen die UN-Sanktionen? Dies klärte nun das Verwaltungsgericht. (© picture alliance/Paul Zinken/dpa)
Das „City Hostel“ steht mitten auf dem nordkoreanischen Botschaftsgelände in Berlin, Gelder sollen nach Nordkorea fließen. Jetzt hat das Gericht entschieden, ob das Bezirksamt aufgrund der UN-Sanktionen den Betrieb verbieten darf.
Dienstag, 28.01.2020, 09:25 Uhr, Autor: Thomas Hack

Die Betreiber eines Hostels auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft in Berlin-Mitte müssen ihren Betrieb einstellen, urteilte aktuell das Verwaltungsgericht der Stadt. Seit 2017 verbietet eine EU-Verordnung auf der Basis von UN-Sanktionen unter anderem Immobiliengeschäfte mit Nordkorea, um dem Staat keinerlei Devisen für seine Atomwaffenprogramme zu liefern. Das Bezirksamt untersagte aus diesem Grund bereits 2018 den Betrieb, wogegen die Hosteleigentümer vor das Verwaltungsgericht zogen.

Hostel-Betreiber sehen keine Rechtsverstöße

Die Betreiber halten ihr Geschäft trotz der Sanktionen für rechtmäßig: Laut eigenen Aussagen habe die EGI GmbH seit April 2017 keine Miete mehr für das Gebäude gezahlt, in dem sie seit 2007 das „City Hostel Berlin“ betreibt, ließ der Anwalt der Firma, Felix Hahn, im Gerichtssaal verlauten. Damit verstoße sie aus seiner Sicht nicht gegen die Sanktionen. Der Richter sah es dagegen als erwiesen an, dass der Betrieb zumindest eine ebenso verbotene Tätigkeit im Zusammenhang mit der Nutzung von Immobilien im Eigentum Nordkoreas darstellt. (dpa/TH)

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