Stimmen zum aktuellen Corona-Maßnahmenkatalog
„Während Frankreich und Österreich weiter lockern, setzt die Bundesregierung ab Herbst unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auf ein Stufenmodell von umfassenden Beschränkungen“, sagt Ursula Zimmermann, Geschäftsführerin des Vereins zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK). Zudem sei die Ausgestaltung des Maßnahmenkatalogs so gewählt, dass ein Kontrollchaos vorprogrammiert sei.
„Unsere Wirtschaft hat sich noch immer nicht vollständig von den vergangenen Monaten erholt und schon stehen neue Maßnahmen im Raum, die die Betriebe vor existenzielle Schwierigkeiten stellen“, sagt Ursula Zimmermann. Für die Gastronomen, „die mit Müh und Not die vergangenen Jahre überstanden haben“, seien die neuen Maßnahmen ein Schlag ins Gesicht. „Das ist einfach unfassbar“, sagt die Verbandschefin.
Der neue Maßnahmenkatalog
Zum Schutz vor einer neuen Corona-Welle soll nach Plänen der Bundesregierung in vielen öffentlichen Innenräumen von Oktober an wieder Maskenpflicht möglich sein. Die Entscheidung darüber sollen die Bundesländer selbst treffen.
Unter anderem in der Gastronomie sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen soll es Ausnahmen von der Maskenpflicht geben – allerdings nur für frisch getestete, genesene oder frisch geimpfte Menschen. Die letzte Impfung darf dabei nicht länger als drei Monate zurückliegen.
Umschwenken auf Testpflicht
„Schon jetzt können wir daher davon ausgehen, dass viele Betreiber auf eine grundsätzliche Testpflicht umschwenken werden. Alles andere ist in der Praxis nicht kontrollierbar“, sagt Ursula Zimmermann. Damit ergebe sich jedoch die nächste Frage: „Werden die Bürgertests im Gegenzug wieder kostenfrei?“
Das fordert auch Guido Zeitler, Chef der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten: „Generell sollte bei dem zu erwartenden hohen Testaufkommen wieder der kostenfreie Bürgertest eingeführt werden“, sagt er der „Rheinischen Post“ gegenüber.
Die neuen Regelungen sollen nach den bisherigen Plänen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Als nächstes wird sich das Bundeskabinett mit den Vorschlägen der zuständigen Minister befassen. Dann ist der Bundestag am Zug.
(dpa/SAKL)