Steuersenkung auch für Beherbergung gefordert
In der österreichischen Gastronomie ist das Aufatmen laut. Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen und Getränke von Juli bis zum Jahresende wird generell begrüßt. In der Gastronomie bedeute das konkret, dass die Steuer auf Speisen von zehn, bei Getränken von 20 auf fünf Prozent gesenkt wird. Doch jetzt kommt die Forderung, dass dieser verringerte Satz auch auf Übernachtungen (Logis-Beherbergung) zur Anwendung kommen sollte.
Umsatzsteuerlich erbringt das Hotelunternehmen eine Reihe von Leistungen, die sonst in Zukunft mit verschiedenen Steuersätzen zu versteuern sind. „Die Aufteilung des Preises in die unterschiedlichen Leistungskomponenten stellt das Hotel dabei vor eine fast unlösbare Aufgabe.“ fasst Marco Riederer von der Prodinger Tourismusberatung zusammen. Das gilt auch dann, wenn Zusatzleistungen zugekauft und nicht direkt im Hotel erbracht werden.
Die Covid-19 Maßnahmen in anderen Ländern sind dadurch gekennzeichnet, dass maßgebliche Konkurrenzmärkte die Mehrwertsteuer ebenfalls im Beherbergungsbereich gesenkt haben, insbesondere Deutschland (5 %) aber auch direkte Mitbewerber im Nicht-EU-Raum, wie die Schweiz mit einer ermäßigten Mehrwertsteuer von 3,7 Prozent auf Beherbergung. Die Differenz der Nettoeinnahmen zwischen einem Hotel in Österreich und einem Hotel in Deutschland beträgt 6,26 Prozent.
Österreich darf keinen Wettbewerbsnachteil haben
Bei den Corona-bedingten Umsatzeinbußen für die Hotels hat die Prodinger Gruppe ein Minus von 2,8 bzw. 3,3 Milliarden Euro errechnet. Erschwerend käme hinzu, dass auf Grund der geringeren Auslastung auch die Preise unter Druck gerieten. „Österreich darf keinen weiteren Wettbewerbsnachteil gegenüber vielen Staaten in einer solchen Situation erfahren, insbesondere da die meisten Gäste im Tourismus Privatgäste sind und damit keinen Vorsteuerabzug haben.“, so Thomas Reisenzahn von der Prodinger Tourismusberatung.
Auch die Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich, Susanne Kraus-Winkler, fordert die Senkung der Mehrwertsteuer auf 5 Prozent bei Übernachtungen: „Eine Steuersenkung auf Speisen und Getränke stellt natürlich eine weitere Erleichterung auch für die Beherbergungsbranche dar, allerdings haben wir bei unterschiedlichen Steuersätzen bei Nächtigungen und Speisen wieder dieselbe Bürokratie bei der Berechnung der Umsatzsteuer von Halb- und Vollpension wie bei der Steuerreform 2015/2016.“