Coronapolitik

Sozialminister lehnt Entschädigung für Gastwirte ab

Manne Lucha
Aus Sicht des baden-württembergischen Sozialministers Manne Lucha (Grüne) haben Gastwirte keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung wegen des Corona-Lockdowns. (©picture alliance / foto2press | Oliver Zimmermann / foto2press)
Für den baden-württembergischen Sozialminister Manne Lucha (Grüne) haben Gastronomen keinen Anspruch auf staatliche Entschädigungen, weil der Lockdown eine „zwingend erforderliche“ Maßnahme gewesen sei.
Mittwoch, 15.07.2020, 13:56 Uhr, Autor: Thomas Hack

Gegenwind von den Grünen: Gewerbetreibende wie Gastronomen haben aus Sicht des baden-württembergischen Sozialministers Manne Lucha (Grüne) keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung wegen des Corona-Lockdowns. Die Maßnahmen gegen Corona seien ihm zufolge zwingend erforderlich gewesen, um die Pandemie einzudämmen und Todesopfer zu verhindern, ließ Lucha aktuell im Landtag verlauten.

Landtagsfraktionen lehnen Entschädigung ab

Die AfD-Landtagsfraktion hingegen fordert Entschädigungen für Gastronomen – aber auch für Ladeninhaber,  Kinobesitzer und Künstler. Die Partei beruft sich dabei auf ein Gutachten, das sie bei einem Juristen in Auftrag gegeben hat. Der entgangene Gewinn müsse den Unternehmern demnach ersetzt werden. Zahlungspflichtig sei das Land Baden-Württemberg als Rechtsträger der Landesregierung, die die Corona-Verordnungen verantworte. Alle anderen Fraktionen lehnten dies im Plenum ab.

„2,3 Milliarden müssen reichen!“

Das Gutachten über vermeintliche Entschädigungsansprüche sei rechtlich in großen Teilen nicht haltbar, sagte Sozialminister Lucha. Die Betriebsschließungen seien zwingend erforderlich gewesen, um die Bevölkerung zu schützen. Den wirtschaftlichen Auswirkungen sei man mit finanziellen Soforthilfen und Hilfsprogrammen in Milliardenhöhe begegnet. Das Land habe bislang schon 2,3 Milliarden Euro ausgezahlt. „Das Land lässt seine Menschen und seine Betriebe nicht im Stich“, sagte Lucha. (lsw/TH)

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