Sinnvolle Regeln statt Inzidenzwerte
Der Dehoga Rheinland-Pfalz fordert einen Strategiewechsel in der Pandemiebekämpfung. Die Politik muss endlich die richtigen Entscheidungen treffen und sinnvolle Anreize setzen, um die Pandemie effektiv zu bekämpfen. Es gibt kein einziges signifikantes Infektionsgeschehen im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe. Die Gäste waren und sind in den Dehoga Betrieben jederzeit sicher aufgehoben.
Lockdown treibt Infektionszahlen in die Höhe
Dehoga Präsident Gereon Haumann: „Wir erleben jetzt seit Monaten, dass der „Schuss nach hinten“ los geht, wenn man die Bevölkerung einsperrt und sich Menschen deshalb heimlich in privaten Räumen treffen. Dicht gedrängt am Küchentisch, in kaum gelüfteten Partyräumen oder auf dem Ausziehsofa ist viel gefährlicher als in unseren Betrieben. Dadurch werden die Infektionszahlen weiter nach oben getrieben. Deshalb ist es dringend geboten, die Menschen endlich wieder in die öffentlichen Wohnzimmer der Gastgeber zu lassen.“
Forderungen an die Politik in Bund, Land und Kommune
- Abkehr vom Dogma der Inzidenzen; stattdessen sinnvolle Regeln zur effektiven Pandemiebekämpfung
- Sofortige Öffnung von Hotels und Gastronomie für alle Geimpften, Genesenen und negativ Getesteten (Zulassung sicherer Kontakte)
- Umsetzung einer umfassenden Teststrategie mit 48-stündigen personalisierten „Eintrittskarten“
- Nutzung aller geeigneten digitalen Kontakterfassungsmöglichkeiten statt staatliches Monopol für LUCA
- Dauerhafte Reduzierung der Mehrwertsteuer für alle Leistungen des Gastgewerbes (Speisen und Getränke)
- Verzicht auf alle branchenspezifischen kommunalen Abgaben, Gebühren und Steuern
- Entschädigung des kompletten durch die zwangsweise Schließung entstandenen Schadens (gestern, heute, morgen)
Grundgesetz und Berufsfreiheit sind zu beachten
Es ist bedauerlich, dass Politik nach 13 Monaten „mit Corona“ aus den gemachten Erfahrungen und Erkenntnissen der Forschung und Wissenschaft so wenig gelernt haben will. „Wir erwarten von der Politik eine maßvolle und von wissenschaftlichen Erkenntnissen getragene Gestaltung des Infektionsschutzrechtes. Das Grundgesetz und damit auch das Recht der Berufsfreiheit und der unternehmerischen Tätigkeit sind dabei stets zu beachten“, so Haumann abschließend.
(Dehoga Rheinland-Pfalz/MK)