Senat lässt Heizpilze zu
Der Hamburger Senat hat sich gegen die Forderungen der Grünen durchsetzen können: Die Gastronomen dürfen nun bis Anfang Mai in ihren Außenbereichen Heizpilze einsetzen. Damit folgte der Senat einer Forderung des Dehoga, um die Folgen der Corona-Krise für die Branche abzumildern und im Winterhalbjahr möglichst viel Außengastronomie zu ermöglichen. Anschließend werden die Heizpilze in Hamburg dauerhaft verboten.
Auch Bewirtung auf öffentlichem Grund erlaubt
Zudem werden weiterhin keine Gebühren von den Betrieben verlangt, wenn sie zum Beispiel Tische und Stühle auf dem Gehweg und damit auf öffentlichem Grund aufbauen. Entsprechende Regelungen für Schausteller wurden ebenfalls verlängert. Gastronomen, die auf die Heizwärmer verzichten, können stattdessen einen Klimabonus erhalten. Aus Gründen des Infektionsschutzes sollten Besucher der Gastronomie ermuntert werden, auch in der kalten Jahreszeit draußen zu essen und zu trinken. (lno/TH)