Berlin

Senat berät über Ausnahmen für 2G-Regel

Zutritt nur nach 2G-Regel Schild
Betreiber in Berlin können selbst entscheiden, ob sie den Zutritt zu ihren Innenräumen wie bis dahin Geimpften, Genesenen und Getesteten erlauben oder nur noch Geimpften und Genesenen. (Foto: © Bihlmayerfotografie/stock.adobe.com)
In Berlin wird heute über weitere Ausnahmen bei der 2G-Regel beraten. Dies betrifft unter anderem Menschen, die nicht gegen Corona geimpft werden können sowie ungeimpfte Beschäftigte, die in einem Betrieb mit 2G-Regel arbeiten.
Dienstag, 05.10.2021, 09:55 Uhr, Autor: Martina Kalus

Demnächst greifen in Berlin voraussichtlich weitere Ausnahmen bei der neuen Corona-2G-Regel. Bisher haben dort, wo sie gilt, nur Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt etwa zu Restaurants oder Veranstaltungen. Hinzu kommen als Ausnahme Kinder unter zwölf Jahren, denn für diese gibt es derzeit noch keine Impfmöglichkeit. Nun will der Senat am Dienstag um 13 Uhr über eine weitere Ausnahme beraten auch für andere Menschen, die nicht gegen Corona geimpft werden können. Dies kann etwa aus medizinischen Gründen der Fall sein. Auch dieser Personenkreis hätte dann Zugang zu 2G-Angeboten.

Seit Mitte September können Betreiber in Berlin selbst entscheiden, ob sie den Zutritt zu ihren Innenräumen wie bis dahin Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G) erlauben oder nur noch Geimpften und Genesenen (2G). Im Falle von 2G entfällt die Maskenpflicht, es sind auch mehr Teilnehmer möglich. Zu den Problemen, die sich dabei stellen, gehört der Umgang mit Mitarbeitern etwa in Gastronomie oder Veranstaltungsbranche, die nicht geimpft sind, aber in einem Betrieb arbeiten, der nach der 2G-Regel arbeitet. Auch darüber will der Senat am Dienstag beraten. Eine neue Regelung soll sicherstellen, dass Beschäftigten nicht wegen einer fehlenden Corona-Impfung ihren Job verlieren.

(dpa/MK)

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