Schweiz verlängert und verschärft Lockdown
Der Schweizer Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13. Januar 2021 die Corona-Maßnahmen verlängert und verschärft. Der Grund: Die epidemiologische Lage bleibe äußerst angespannt, heißt es in einem offiziellen Schreiben. Die Zahl der Ansteckungen, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals sei nach wie vor sehr hoch. Hinzu käme das Risiko der beiden neuen, hoch ansteckenden Virusvarianten aus Großbritannien und Südafrika.
Konkret bedeutet der Beschluss, dass die im Dezember beschlossenen Lockdown-Maßnahmen um fünf Wochen verlängert werden. Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben demnach bis Ende Februar geschlossen.
Neue Lockdown-Regeln in der Schweiz
Ab 18. Januar 2021 gilt zudem:
- Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, kann dagegen wieder aufgehoben werden.
- An privaten Veranstaltungen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder werden auch zu dieser Anzahl gezählt. Menschenansammlungen im öffentlichen Raum werden ebenfalls auf fünf Personen beschränkt.
- Es gilt eine Homeoffice-Pflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismäßigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmern keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist.
-> Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Maßnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmern in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. - Besonders gefährdete Personen werden noch besser geschützt. Dazu wird das Recht auf Homeoffice oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Für gefährdete Personen in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden können, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmer unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.
- Um von der Tragepflicht einer Maske befreit zu werden, ist ein Attest eines Arztes oder eines Psychotherapeuten mit Angabe medizinischer Gründe erforderlich.
Bereits am 11. und 18. Dezember 2020 hatte der Bundesrat die schweizweiten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus verschärft. Unter anderem mussten ab dem 22. Dezember Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen schließen. Trotz dieser Verschärfungen kann bisher kein eindeutig abnehmender Trend festgestellt werden.
Verschärfungen und harter Lockdown auch in Dänemark und Portugal
Aber nicht nur die Politiker in der Schweiz ziehen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie wieder an. Auch Dänemark hat nun die Beschränkungen des öffentlichen Lebens um weitere drei Wochen verlängert. Das gab Gesundheitsminister Magnus Heunicke am Mittwochabend auf einer Pressekonferenz in Kopenhagen bekannt. Bei der Verlängerung der Maßnahmen bis zum 7. Februar 2021 gehe es vor allem darum, eine zunächst in England aufgetretene und sich auch in Dänemark verbreitende Mutation des Coronavirus an der weiteren Ausbreitung zu hindern, sagte er. Es sei ein Wettlauf mit der Zeit.
Die Verlängerung der Corona-Maßnahmen bedeutet, dass Geschäfte, Einkaufszentren, Restaurants und andere Lokale sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos und Museen nach wie vor geschlossen bleiben müssen. Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Apotheken bleiben offen. Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl für Zusammenkünfte ist auf fünf Personen herabgesetzt worden, auch der Reiseverkehr in und aus dem Ausland wurde von der dänischen Regierung stark eingeschränkt.
„Nicht an die Ausnahmen, sondern die Regel denken“
Ähnliche Konsequenzen zieht auch Portugals Regierung: Wegen stark steigender Corona-Zahlen hat sie einen landesweiten harten Lockdown wie im vergangenen Frühjahr angeordnet. Die Maßnahmen gelten zunächst für einen Monat, sollen jedoch nach 15 Tagen überprüft werden, kündigte Regierungschef António Costa am Mittwochabend im staatlichen TV-Sender RTP an. „Denken sie nicht an die Ausnahmen, sondern an die Regel. Und die Regel ist einfach: Jeder von uns muss zu Hause bleiben“, sagte Costa.
(Bundesrat Schweiz/dpa/KP)