Schankwirtschaften dürfen wieder öffnen
Bayerns Ministerpräsident, Markus Söder, hat auf der Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung vom 8. September 2020 verkündet, dass Schankwirtschaften, Bars und Kneipen, ab dem 19. September „grundsätzlich unter gleichen Bedingungen wie Speisewirtschaften zugelassen“ werden, „einschließlich des dort geltenden Tanzverbots“, wie es heißt. Dabei gilt, dass in geschlossenen Räumen die Bedienung am Tisch erfolgen muss, in geschlossenen Räumen nur Hintergrundmusik zulässig ist und sich jede Person einzeln registrieren muss. Wird in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis laut Robert-Koch-Institut der 7-Tages-Inzidenz-Frühwarnwert von 50 überschritten, kann in Speise- und Schankwirtschaften ab 23 Uhr ein Alkoholverbot durch die örtlichen Behörden verhängt werden.
Ebenfalls aktualisierte Corona-Regelungen gibt es für das Kongresswesen. Hier kann, ebenfalls ab dem 19. September 2020, bei festen oder zugewiesenen Sitzplätzen und Einhalten des Mindestabstands eine Person auf zehn Quadratmeter zugelassen werden.
Zudem hat der Ministerrat beschlossen, ab dem 9. September 2020 bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel ab einer Teilnehmerzahl von 200 Personen eine regelmäßige Maskenpflicht einzuführen.
(Bayerische Staatsregierung/KP)