Schärfere Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie
Kurz vor dem zweiten Winter in der Corona-Pandemie müssen die Bundesländer erneut die Notbremse ziehen und das öffentliche Leben herunterfahren. Für alle Menschen gibt es Einschränkungen – für Ungeimpfte sind die Regeln schärfer.
Hamburg
Angesichts weiter steigender Corona-Infektionszahlen will der Hamburger Senat die 2G-Regel auf Beherbergungsbetriebe und den Kulturbereich ausweiten. Damit werden nur noch Geimpfte und von Corona Genesene Theater, Kinos, Freizeiteinrichtungen und Hotels besuchen dürfen, wie Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag nach einer Senatssitzung mitteilte. Er begründete das mit dem erwarteten Anstieg der sogenannten Hospitalisierungsinzidenz auf über 3.
Thüringen
In Thüringen hat das Kabinett aufgrund der angespannten Lage weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Clubs, Bars und Diskotheken sollen demnach geschlossen werden, Weihnachtsmärkte werden verboten und in der Gastronomie soll eine Sperrstunde um 22 Uhr gelten, wie Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) am Dienstag in Erfurt bekannt gab. Auch Schwimmhallen, Freizeitbäder, Saunen und Thermen müssen schließen.
Die neue Corona-Verordnung unterscheidet teils stark nach dem Impfstatus der Menschen. So wird für diejenigen, die weder geimpft noch von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr gelten. Auf Ungeimpfte kommen zudem Kontaktbeschränkungen zu. Außerdem gilt ab Mittwoch in sehr vielen Bereichen des öffentlichen Lebens eine 2G-Regelung. Auch im Einzelhandel wird 2G zur Pflicht. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken oder Drogerien.
In einigen Bereichen reicht künftig selbst der 2G-Nachweis allein nicht mehr aus. So gilt fortan in geschlossenen Räumen von Fitnessstudios 2G plus. Hier müssen auch Geimpfte noch einen negativen Corona-Test vorzeigen.
Berlin
Auch in Berlin gelten aller Voraussicht nach bald schärfere Corona-Maßnahmen. Voraussichtlich ab dem kommenden Wochenende werden zu den meisten Geschäften wohl nur noch geimpfte Menschen und Genesene Zutritt haben, nicht jedoch Ungeimpfte. Ausgenommen ist die Grundversorgung. Auf eine entsprechende Ausweitung der sogenannten 2G-Regeln verständigte sich der Berliner Senat am Dienstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur. Er reagiert damit auf stark gestiegene Corona-Zahlen und die hohe Belastung der Intensivstationen.
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens in Berlin wiederum, zu denen wegen der Corona-Pandemie ohnehin nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben (2G), sollen nach dpa-Informationen zusätzliche Vorgaben wie Masken- oder Testpflicht gelten. Geplant ist demnach überall da, wo im Moment 2G greift, also etwa im Kultur- und Freizeitbereich, eine Maskenpflicht. Dort, wo das nicht möglich ist, etwa in der Gastronomie, sollen alternativ ein Test und Abstandsregeln nötig sein.
Niedersachsen
In Niedersachsen soll ab Mittwoch eine neue Corona-Verordnung gelten. Diese lässt an öffentlichen Orten fast nur noch geimpfte oder von Corona genesene Personen zu (2G-Regel). Dies betrifft Gastronomie, Veranstaltungen, Kultur, Sport, den Friseurbesuch wie die Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden ausgeweitet. Bei einer weiteren Verschlechterung der Lage müssen auch Geimpfte und Genesene an vielen Orten zusätzlich einen negativen Test vorlegen (2G plus).
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern wird die Beschlüsse aus dem Bund-Länder-Gipfel vom vergangenen Donnerstag umsetzen. Sie sollen am Dienstag in die Corona-Landesverordnung eingearbeitet werden.
Die Länder wollen Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen zur Corona-Impfung verpflichten. Darauf haben sie sich letzten Donnerstag verständigt. Zudem sollen bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken nach dem Willen von Bund und Ländern einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen greifen.
Orientierungsgröße soll dem Beschluss zufolge die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein. Bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 3 sollen die Länder flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen – sofern nicht schon geschehen. Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus). Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen.
(dpa/MK)