Infektionsschutzgesetz

Kabinett beschließt Corona-Regeln für den Herbst

Servicekraft mit Maske und vollem Tablet
In der Gastronomie soll eine Ausnahme der Maskenpflicht herrschen, wenn man einen negativen Corona-Test vorzeigt. (Foto: © .shock – stock.adobe.com)
Die Bundesregierung hat wieder schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten für eine erwartete Corona-Welle im Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Trotzdem sieht sie noch Ausnahmen für die Gastronomie vor.
Mittwoch, 24.08.2022, 13:17 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Bereits Anfang August hatten das Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium einen Entwurf für das Infektionsschutzgesetz mit möglichen Corona-Schutzmaßnahmen vorgelegt (HOGAPAGE berichtete).

Am Mittwoch hat das Kabinett die Pläne gebilligt. Diese sehen unter anderem eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen können.

In Kliniken und Pflegeheimen soll bundesweit Maskenpflicht gelten. Dort soll man vor dem Zutritt auch einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.

Die Länder sollen zudem vom 1. Oktober bis 7. April abgestuft nach Infektionslage weitere Schutzvorgaben anordnen können. Dazu zählen Maskenpflichten in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs sowie in weiteren öffentlich zugänglichen Innenräumen.

Ausnahme für die Gastronomie

Eine zwingende Ausnahme von einer Maskenpflicht soll es geben, wenn man beim Besuch von Kultur-,  Freizeit- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie einen negativen Test vorzeigt. Zudem können Ausnahmen von der Maskenpflicht mit Nachweisen als vollständig geimpft und genesen erlaubt werden.

Länder bekommen Möglichkeiten, angepasst zu reagieren

Die geplanten Regeln gehen auf ein Konzept von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) von Anfang August zurück. Karl Lauterbach sagte: „Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen.“

Die Länder bekämen alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren. Es bleibe das Ziel der Corona-Politik, hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden. Der vom Kabinett gebilligte Entwurf geht nun in den Bundestag und könnte dort am 8. September beschlossen werden. Zustimmen muss dann auch noch der Bundesrat.

(dpa/SAKL)

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