Sachsen kündigt weitreichende Lockerungen an
Sachsen will bereits an diesem Mittwoch die Corona-Schutzmaßnahmen lockern. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) begründete das am Dienstag nach der Kabinettssitzung damit, dass eine Überlastung der Krankenhäuser auch in den kommenden 14 Tagen nicht in Sicht sei. Man wolle Maßnahmen ergreifen, die das Leben erleichtern, sagte die Ministerin: „Wir lockern allerdings mit Bedacht.“
Konkret sollen Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte wegfallen. Im Einzelhandel entfallen die G-Regeln ganz. Kunden müssen nur noch eine FFP2-Maske tragen. Für Sport im Außenbereich, für Museen und auch die Innenbereiche Botanischer Gärten oder Zoos gilt statt 2G (genesen oder geimpft) fortan 3G.
3G in der Gastronomie
Zugleich kündigte Köpping weitreichende Erleichterungen für die Zeit ab 4. März an. Über die Eckpunkte beriet das Kabinett am Dienstag. Nach der Anhörung soll am 1. März eine neue Corona-Verordnung beschlossen werden. Sie ist nicht mehr als Notfall-Verordnung ausgewiesen und soll dann nur 14 Tage gelten. Denn am 19. März läuft das Infektionsschutzgesetz des Bundes aus. Wie es danach weitergeht, ist nach den Worten von Köpping noch unklar.
Grundsätzlich gilt: Sachsen will künftig ohne Schließungen von Einrichtungen durch die Corona-Pandemie kommen. Ein Stufenplan, der Maßnahmen von der Belegung der Krankenhausbetten abhängig macht, ist vom Tisch. Allerdings soll in der neuen Verordnung eine „Vorbehaltsregelung“ stehen. Bei Zuspitzung der Lage behält sich Sachsen damit zusätzliche Schutzmaßnahmen vor.
Ab 4. März soll eine Kontakterfassung nur noch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens erforderlich sein. Die Maskenpflicht bleibt. Wenn Bars keine „Unterhaltungskomponenten“ wie Tanzfläche, DJ, Band oder Karaoke haben, dürfen sie öffnen und werden damit der Gastronomie gleichgestellt. Für beide Bereichen gilt 3G. In Clubs und Diskotheken brauchen Genesene und Geimpfte noch einen zusätzlichen Test (2G-plus), müssen aber keine Maske tragen und Abstände einhalten.
Großveranstaltungen
Für Großveranstaltungen soll im Innenbereich fortan eine maximale Auslastung von 60 Prozent bei höchstens 6000 Personen gelten. Unter freiem Himmel sind es maximal 75 Prozent Auslastung und höchstens 25.000 Personen. Für Dienstleistungen wie Reisebüros, Versicherungen und Solarien sowie für Kirchen sollen die G-Regeln gänzlich wegfallen. Bei körpernahen Dienstleistungen und Aus-, Fort-, und Weiterbildung soll 3G angewendet werden.
Messen und Kongresse
Bäder und Saunen sowie Messen und Kongresse sollen dann unter der Maßgabe von 2G (bisher 2G-plus) besucht werden können. Dampfsaunen dürfen erstmals wieder öffnen. Im Handel, in Museen und Spielhallen soll die bisherige Quadratmeter-Einschränkung wegfallen. Gleiches gilt für die Maskenpflicht am Sitzplatz in Kultur- und Freizeiteinrichtungen – sofern hier die 2G-Regel eingehalten wird. Wenn Veranstalter Besucher nur mit Test einlassen wollen, muss die Maske aber getragen werden.
(dpa/MK)