Sachsen-Anhalt bleibt bei 2G für die Gastronomie
In Sachsen-Anhalt wird es für Geimpfte und Genesene vorerst weiter keine zusätzliche Testpflicht in der Gastronomie geben. Darauf hat sich das Kabinett in einer Video-Sondersitzung verständigt. Die geltenden Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden bis zum 28. Januar verlängert, wie ein Regierungssprecher der Deutschen Presse-Agentur nach der Schalte bestätigte. „Eine inzidenzunabhängige 2G-plus-Regelung wird es bei uns nicht geben“, sagte er. Die Landesregierung hofft, dass nächste Woche eine „validere Datengrundlage“ vorliegt. Unter anderem soll bewertet werden, wie stark sich die Verbreitung der Corona-Variante Omikron auf die Zahl der Krankenhauseinweisungen in Sachsen-Anhalt auswirkt. Denkbar wäre, dass sich die schwarz-rot-gelbe Regierung dann auf ein inzidenzabhängiges 2G-plus-Modell in Verbindung mit der Hospitalisierungsrate einigt.
Das 2G-plus-Modell gilt nach wie vor also nur für Chöre, Volksfeste und Veranstaltungen verpflichtend und kann freiwillig in der Gastronomie umgesetzt werden. Neu ist hingegen, dass geboosterte Personen künftig schon ab dem Tag ihrer Auffrischungsimpfung von der zusätzlichen Testpflicht befreit werden, wie die Staatskanzlei mitteilte. Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am nächsten Montag will das Kabinett am 25. Januar erneut über nötige Eindämmungsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt beraten.
Dehoga bewertet die Entscheidung positiv
Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga begrüßte die Entscheidung der Landesregierung, vorerst kein 2G plus einzuführen. Sachsen-Anhalt als Flächenland hätte gar nicht die Möglichkeit, flächendeckend diese Testmöglichkeit sicherzustellen, sagte Dehoga-Landespräsident Michael Schmidt am Montag. Ein spontaner Restaurantbesuch wäre vielerorts damit so gut wie unmöglich. 2G plus sei ein „versteckter Lockdown“, sagte Schmidt. „Viele Kollegen würden die Betriebe zumachen, weil es sich nicht lohnt.“
(dpa/NZ)