Saarland erlaubt Verkehrsgastronomie
Seit vergangenem Montag ist im Saarland eine neue Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit angepassten Regeln in Kraft. Wie die Deutsche Presse-Agentur mitteilt, sind seitdem Rastanlagen an Bundesautobahnen und gastronomische Betriebe an Autohöfen vom Betriebsverbot in der Gastronomie ausgenommen. Die neue Verordnung soll bis einschließlich 29. November gelten.
Weitere Öffnungen aufgrund von OVG-Klagen
Auch der Betrieb von Tattoo- und Piercing-Studios ist unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte wieder zulässig. Betreiber von Tattoo- und Piercing-Studios hatten sich in der vergangenen Woche vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes erfolgreich gegen die Schließung ihrer Betriebe während des Teil-Lockdowns gewehrt. Seit zwei Wochen gelten wegen steigender Corona-Infektionszahlen Kontaktbeschränkungen. Zudem sind die Gastronomie sowie Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen vorübergehend geschlossen. (lrs/TH)