Schutzmaßnahmen

Rheinland-Pfalz führt „2G plus“ ein

Mutter zeigt im Café ihren Impfnachweis vor
Mit 2G plus haben Geimpfte und Genesene sowie eine beschränkte Anzahl an Getesteten Zugang ins Restaurant oder zu Veranstaltungen. (Foto: © famveldman – stock.adobe.com)
Neben einer neuen Corona-Warnampel führt Rheinland-Pfalz das sogenannte „2G plus“-System ein. Dieses soll auch Menschen berücksichtigen, die sich nicht gegen das Virus impfen lassen können.
Mittwoch, 08.09.2021, 10:59 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

In Rheinland-Pfalz wird ein neues System eingeführt: 2G plus. Dabei ist der Zugang zu weiten Teilen des öffentlichen Lebens für Geimpfte und Genesene (2G) frei. Zusätzlich wird einer begrenzten Zahl von Menschen der Zugang ermöglicht, die weder geimpft noch genesen sind, aber einen negativen Test vorweisen können. Dabei trage das Land auch dem Umstand Rechnung, dass manche Menschen aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden könnten, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Kinder bis einschließlich elf Jahren zählen nicht mit, da eine Impfung derzeit erst ab 12 Jahren zugelassen ist.

Die dreistufige Corona-Warnampel

Zudem gilt ab Sonntag eine neue Corona-Warnampel, die neben der Zahl der Infektionen auch die Hospitalisierungsinzidenz sowie der prozentuale Anteil von Menschen mit Covid-19 auf den Intensivstationen berücksichtigt. Für alle drei Faktoren wurden konkrete Werte für die drei Warnstufen festgesetzt. Die Warnstufen 1, 2 und 3 werden erreicht, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren auf dem jeweiligen Level sind.

Im Einzelnen gelten unter anderem künftig diese Bestimmungen:

  • Veranstaltungen innen: maximal 250 Menschen, wobei Immunisierte nicht mitgerechnet werden. In Warnstufe 2 sind maximal 100, in Warnstufe 3 maximal 50 Personen zugelassen.
  • Veranstaltungen außen: maximal 1000 Teilnehmer mit festen Plätzen, wobei Immunisierte nicht mitgerechnet werden. In Warnstufe 2 sind maximal 400, in Warnstufe 3 maximal 200 Personen zugelassen.
  • Gastronomie: gleichzeitiger Aufenthalt von maximal 25 Menschen ohne Maske im Innenbereich, wobei Immunisierte nicht mitgerechnet werden. In Warnstufe 2 sind maximal 10, in Warnstufe 3 maximal 5 Personen zugelassen. Im Außenbereich entfällt nach Angaben Hochs die Testpflicht.

(dpa/NZ)

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