Reise- und Beherbergungsregeln aktualisiert
Mit immer neuen Corona-Auflagen wollen Bund und Länder den Anstieg der Infektionszahlen insbesondere in deutschen Risikoregionen einzudämmen. Hier der aktuelle Stand hinsichtlich der Reise- und Beherbergungsregeln, geordnet nach Bundesländern. (Stand: 21.10.)
BADEN-WÜRTTEMBERG
In Baden-Württemberg gibt es keine Einreiseverbote oder Quarantänepflicht für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten. Das auch in der Landesregierung umstrittene Beherbergungsverbot wurde vom Verwaltungsgerichtshof außer Vollzug gesetzt.
BAYERN
Das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots gilt in Bayern nicht mehr.
BERLIN
Für die Einreise gibt es keine Beschränkungen. Der Senat hat noch kein Beherbergungsverbot beschlossen.
BRANDENBURG
Touristen aus innerdeutschen Risikogebieten können wieder nach Brandenburg reisen. Das Beherbergungsverbot wurde aufgehoben.
BREMEN
In Bremen gibt es kein Einreiseverbot und keine Quarantänepflicht oder ein Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten.
HAMBURG
Es gibt kein Einreiseverbot für Menschen aus inländischen Risikogebieten. Übernachtungsgäste müssen schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem solchen aufgehalten haben. Falls doch, können sie mit einem negativen Testergebnis übernachten, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.
HESSEN
Das seit Sommer geltende Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten hat Hessen abgeschafft.
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Für Touristen aus inländischen Corona-Risikogebieten, die in Mecklenburg-Vorpommern Übernachtungen gebucht haben, gelten nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Greifswald vom Dienstag keine Beschränkungen mehr. Sie dürfen ohne vorherigen Corona-Test anreisen und müssen auch nicht mehr in Quarantäne. Tagesgäste aus Risikogebieten sind von dem Urteil nicht betroffen und dürfen somit nicht einreisen.
NIEDERSACHSEN
Die Einreise innerhalb Deutschlands ist nicht beschränkt. Tagestourismus ist möglich. Es gelten keine Quarantänevorgaben für deutsche Risikogebiete. Das Beherbergungsverbot für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots wurde vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt und ausgesetzt.
NORDRHEIN-WESTFALEN
In NRW gibt es keine Beschränkungen und vorerst kein Beherbergungsverbot für Urlauber aus nationalen Risikogebieten.
RHEINLAND-PFALZ
In Rheinland-Pfalz war ursprünglich geplant, dass zum 13. Oktober ein Beherbergungsverbot kommt, doch das wurde dann gestoppt. Insofern gibt es derzeit keine Einschränkungen.
SAARLAND
Das Saarland hat das Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten gekippt.
SACHSEN
Es gibt keine Beschränkungen mehr für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten.
SACHSEN-ANHALT
Die Einreise ist erlaubt. Die Beherbergung von Personen aus Risikogebieten zu touristischen Zwecken ist verboten, außer der Gast kann ein Attest vorlegen, wonach es keine Anhaltspunkte für eine Covid-19-Erkrankung gibt.
SCHLESWIG-HOLSTEIN
In Schleswig-Holstein gelten keine Beschränkungen für die Einreise. Ein Beherbergungsverbot besteht aber für gewerbliche Betriebe. Es bestehen allerdings eingeschränkte Beherbergungsmöglichkeiten. Hier besteht die Möglichkeit des Freitestens mit einem negativen Corona-Test. Dabei dürfen zwischen dem Ausstellen des Testergebnisses und der Einreise nicht mehr als 48 Stunden verstrichen sein. Für Geschäftsreisende, private Besuche und Zweitwohnungsbesitzer gilt die Regelung nicht.
THÜRINGEN
Es gibt keine Einreisebeschränkungen oder ein Beherbergungsverbot für Menschen aus deutschen Risikogebieten. (dpa/TH)