Reiner Gäste- und Mitarbeiterschutz oder mehr?
Also gut, wir haben ab 1. November das Rauchverbot und werden damit leben müssen. Für viele Betriebe, die schon bisher Nichtraucher-Lokale waren, wird sich nichts ändern. Andere werden die Aschenbecher wegräumen, neue Rauchverbotsschilder anbringen müssen und hoffen, dass ihnen ihre rauchende Klientel weiterhin die Treue hält. Die ersten Lokale, die diese Chance nicht sehen, bzw. sich den vorprogrammierten Ärger mit den Nachbarn nicht antun wollen, haben aber auch schon aufgegeben. Der Ärger wird speziell im städtischen Bereich nämlich kommen wie das Amen im Gebet. Und zwar nicht nur wegen nächtlicher Lärm- sondern auch Geruchsbelästigung. Wenn im Erdgeschoß fünf Leute lustig eine Zigarette rauchen und man hat im ersten Stock darüber ein offenes Fenster – viel Spaß.
Parteipolitisch motivierte Strafen?
Interessant auch, wie unterschiedlich das Rauchverbot regional gehandhabt werden soll. Während man im ÖVP-dominierten Westen anfangs eher auf Aufklärung setzt und nur im Anzeigefall aktiv werden möchte, hat etwa das SPÖ-regierte Wien schon vor Wochen eine Aktion scharf gleich in der ersten Nacht angekündigt und auch die Mindeststrafe bei Zuwiderhandeln (im betreffenden Gesetz ist keine Mindeststrafe vorgesehen, sie ist daher Sache der jeweiligen Länder bzw. Behörden) mit 800 Euro relativ hoch angesetzt. Umweltstadträtin Ulli Sima lässt keinen Zweifel daran, dass ihr das Rauchverbot ein persönliches Anliegen ist. Aber „Gold-Plating“, das Übererfüllen von Normen, ist den Österreichern ja schon von diversen EU-Richtlinien her bekannt. Ein schaler Beigeschmack bleibt trotzdem, wenn inzwischen offensichtlich schon die Exekution von Gesetzen parteipolitisch motiviert ist.
Hunderte Shisha-Bars vor dem Ruin
Und apropos Übererfüllen von Normen: Warum – EU-weit einzigartig – auch Shisha-Bars vom Rauchverbot betroffen sein sollen, österreichweit hunderte Betriebe damit vor dem Aus stehen, hat auch noch niemand schlüssig erklären können. Jeder, der dort arbeitet und vor allem seine Freizeit verbringt, tut das aus Freude am bewussten Shisha-Rauchen. Wer soll da geschützt werden? Das Argument, dass sich dann der Postwirt pro forma zwei Shisha-Pfeifen ins Lokal stellt, um so das Rauchverbot zu umgehen, ist lächerlich. Das ließe sich mit einer Beschränkung der angebotenen Speisen und Getränke auf wenige Produkte, einem Einlassverbot unter 18 Jahren oder anderen Bestimmungen ganz leicht verhindern. Noch haben die Shisha-Bars allerdings nicht aufgegeben. Aktuell wird gerade mit zwei parallelen Eingaben versucht, doch noch eine Ausnahmeregelung in letzter Minute zu erwirken. Mal sehen, ob die Höchstrichter Gästen wie Mitarbeitern eine Spur mehr Selbstverantwortung einräumen, als es die Politik macht.