Registrierungspflicht bei Airbnb-Gastgebern gestartet
Die eigene Wohnung weitervermieten, um damit seine Einkünfte erhöhen, machen Onlineportale wie Airbnb heutzutage problemlos möglich. Doch nicht nur bei Hoteliers kommt durch diese Umstände immer wieder gehöriger Unmut auf, sodass nun nach und nach die rechtlichen Grundlagen für die weitere Handhabung dieser Praxis verschärft werden. Die Hansestadt Hamburg hatte bereits letztes Jahr beschlossen, dass eine Wohnung nur noch für höchstens acht Wochen ohne irgendwelche Genehmigungen vermietet werden darf. Jetzt werden Nägel mit Köpfen gemacht: Wer seine Wohnung für ein paar Wochen im Jahr über Online-Portale an Feriengäste vermietet, muss bis Ende März bei der Stadt Hamburg eine Registrierungsnummer beantragt haben. Ansonsten drohen Strafgelder von bis zu einer halben Million Euro.
Airbnb will Gastgeber aktiv unterstützen
„Am 1. April wird es ernst, dann dürfen Anzeigen für Ferienwohnungen in Wohnungen nur noch mit Wohnraumschutznummer veröffentlicht werden!“, ließ Hamburgs Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) dieser Tage verlauten. Eigens dafür habe die Stadt nun einen Online-Dienst geschaffen. Das Online-Portal Airbnb will seine Gastgeber bei der Registrierung aktiv unterstützen, wie der Wohnungsvermittler mitteilte. So würden die Anbieter aus Hamburg künftig direkt auf die Internetseiten der Stadt weiter geleitet, wo sie innerhalb von Minuten ihre Registrierungsnummer für die Kurzzeitvermietungen erhalten. Diese können sie dann direkt in ihr Inserat eintragen. Das Unternehmen lobte in dem Zusammenhang das „digitale und schlanke Registrierungssystem in Hamburg“. In der Hansestadt vermieten Airbnb zufolge rund 9.000 Hamburger ihre Wohnungen oder einzelne Zimmer gelegentlich über das Online-Portal. Wie viele Wohnschutzraumnummern bereits vergeben wurden, war zunächst unklar, wie eine Sprecherin der Behörde für Stadtentwicklung sagte.