Regierung will neue Regeln für Lebensmittelkontrollen
Lebensmittelmittelkontrollen sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig stärker auf auffällige Betriebe ausgerichtet werden. Im Gegenzug können Routinekontrollen seltener stattfinden, wie aus einer Verwaltungsvorschrift hervorgeht. Organisationen wie Foodwatch hatten die Pläne bereits in den vergangenen Monaten scharf kritisiert. Damit die neuen Regeln in Kraft treten können, muss noch der Bundesrat zustimmen.
Lockerung der Kontrollfrequenzen
„Die Frequenzvorgaben für Regelkontrollen werden gegenüber bisher geltenden Grundsätzen in vertretbarem Maß gelockert, damit die freiwerdenden Kapazitäten für anlassbezogene Kontrollen eingesetzt werden können“, heißt es zur Erklärung in der Verwaltungsvorschrift. Es bleibe möglich, einen Betrieb täglich zu kontrollieren, wenn eine Behörde feststelle, dass vom Betrieb ein entsprechend hohes Risiko ausgehe. Ziel sei nicht, die Kontrolldichte zu verringern, sondern sie stärker auf „neuralgische Punkte“ auszurichten.
„Schwarze Schafe“ in den Fokus nehmen
Für Lebensmittelkontrollen sind die Bundesländer zuständig. Die Verwaltungsvorschrift gibt den Rahmen vor, insbesondere die Frequenzen für Regelkontrollen. Die Erfahrungen der Länder hätten gezeigt, dass die bisherigen Vorgaben zu Kontrollhäufigkeiten bei Regelkontrollen dazu führen könnten, dass „zu wenig Raum für anlassbezogene Kontrollen“ bleibe, heißt es in der Begründung der Änderung. Kritiker hatten gefordert, stattdessen mehr Personal einzustellen. Von der FDP kam Lob für die Pläne von Agrarministerin Julia Klöckner (CDU). „Bei den derzeitigen Kapazitäten vermehrt schwarze Schafe in den Fokus zu nehmen als sich in Routinekontrollen zu verzetteln, ist ausdrücklich richtig“, sagte der agrarpolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Gero Hocker. (dpa/TH)