Regeln für Boulevardgastronomie gelockert
Luzern will Gastronomen künftig mehr Möglichkeiten für eine zeitgemäße und quartierverträgliche Nutzung der Boulevardfläche erhalten. Um herauszufinden, welches die Anliegen der Direktbetroffenen sind, hat die Stadt zuerst eine Umfrage unter rund 70 Personen durchgeführt. In Workshops wurden anschließend mit zwei Begleitgruppen, bestehend aus Vertretern der Gastronomie und der Geschäftstreibenden, konkrete Vorschläge erarbeitet. Nun liegen die Ergebnisse vor.
So sollen einerseits die Einschränkungen betreffend Ausgestaltung der Boulevardflächen und deren Bespielung gelockert werden. Konkret können auf diesen Flächen zum Beispiel Zusatzmobiliar wie Kaffeemaschinen oder Stehtische aufgestellt werden. Auch sind neu Livemusikdarbietungen auf Boulevardflächen im vereinfachten Meldeverfahren möglich. Ebenfalls im Meldeverfahren können neu geschäftsbezogene Aktivitäten wie zum Beispiel eine Weindegustation durchgeführt werden – dies unter gewissen Auflagen und im Rahmen eines zweijährigen Pilotversuchs.
Fußgänger- und Behindertenschutz wichtig
Gleichzeitig war es dem Stadtrat ein Anliegen, dass die Bedürfnisse der anderen Nutzer des öffentlichen Grundes nicht eingeschränkt werden. Um einen fußgänger- und behindertengerechten öffentlichen Raum sicherzustellen, bleiben zum Beispiel nicht behindertengesetz-konforme Elemente wie Beachflags (Werbesegel) und Kordeln verboten. Diese Elemente seien insbesondere für Sehbehinderte ein Risiko, weil sie mit dem Blindenstock nicht ertastbar seien. Zudem wird die Mindestbreite von Gehflächen gemäß gesetzlicher Norm um 20 Zentimeter auf 1,8 Meter erhöht. Weiterhin nicht erlaubt bleibt die regelmäßige Beschallung der Boulevardflächen und der Flächen vor Verkaufslokalen.
Der Antrag zu der Liberalisierung soll am 12. März 2020 ins Stadtparlament kommen. Frühster Umsetzungsstart ist April 2020.