Rauchverbot: Hotel lässt sich Verstoß teuer bezahlen
Es ist in der heutigen Zeit kaum verwunderlich, dass man in vielen Hotels mittlerweile zum Rauchen vor die Türe oder in separierte Räume gehen muss. Im IBIS-Hoel gehen die Verantwortlichen sogar noch einen Schritt weiter, indem sie happige Konsequenzen bei der Missachtung des Rauchverbots androhen. Beim Einchecken und der Zimmerschlüsselübergabe weist das Hotel ihre Gäste mit einem Zettel darauf hin, dass die Missachtung des Verbotes mit einer Geldbuße von 2.000 Schweizer Franken (CHF), ca. 1.870 Euro, bestraft wird.
Warum verhängt das Hotel eine derart hohe Strafe?
Das schweizer Verbrauchermagazin „Espresso“ des Radiosenders SFR 1 fragte beim Mutterkonzern der IBIS-Hotels bezüglich der Höhe des Bußgeldes nach. AccorHotels rudert in ihrer Antwort zurück: „Nach Rücksprache mit dem Hotel müssen wir eine kleine Korrektur vornehmen: Bei den 2.000 Franken handelt es sich nicht um eine Buße, sondern um die direkte Weiterverrechnung der Kosten, welche dem Hotel nur im expliziten Falle eines Fehlalarms bzw. beim Ausrücken der Feuerwehr entstehen würden.“ Auf dem Infoblatt, dass den Gästen beim Einchecken ausgehändigt wird, steht aber explizit das Wort „Buße“. Dazu AccorHotels: „Dies ist inkorrekt und wir werden das selbstverständlich umgehend korrigieren.“
Das Verbrauchermagazin fragte auch bei der Baseler Feuerwehr nach den Kosten für einen Einsatz bei einem fälschlicherweise ausgelösten Feueralarm zu. Hier spricht man von Seiten der Brandbekämpfer von 1.620 Franken. Accor wiederum ergänzt die genannte Summe: „Die Reinigung des Zimmers, inklusive Beseitigung des Rauchgeruchs, würde weitere 380 Franken kosten.“ Der Hotelverband „Hotelleriesuisse“ unterstütze eine solche Praxis, wie „Espresso“ weiter berichtet.
Das Verbot scheint bei den Gästen Wirkung zu zeigen, wie das Baseler IBIS Hotel mitteilt: „In erster Linie hat diese Information einen abschreckenden Charakter. Seit die Information sichtbar aufgestellt ist, hat kein Gast mehr im Zimmer geraucht.“
Darf ein Hotel überhaupt Bußgelder kassieren?
Die Angaben auf dem Check-in-Kärtchen erfüllen eine rein abschreckende Funktion. Kein Hotel darf von seinen Gästen Bußgelder bei der Missachtung selbst aufgestellter Verbote einkassieren. „Eine Busse im rechtlichen Sinne ist eine Strafe für falsches Verhalten“, erklärt „Espresso“-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner. Nur der Staat darf aus diesem Grund Bußgelder einziehen. Trotzdem ist es den Hotels natürlich erlaubt, verursachte Schäden den Gästen in Rechnung zu stellen. (SRF / FL)