Wohnraummangel

Petition gegen Airbnb & Co. gestartet

Das Logo von Airbnb
Der Dehoga fordert „strafrechtliche Gewinnabschöpfungen“ bei Wohnungsvermeitungen durch Airbnb & Co. (© picture alliance / NurPhoto)
Der Dehoga Bayern hat die Online-Petition „Wohnraummangel in Bayern – Null Toleranz gegenüber illegalen Vermietungen – Räumung als letztes Mittel muss möglich sein“ gestartet. Die Unterschriften werden nun dem Landtag übergeben.
Freitag, 11.10.2019, 09:41 Uhr, Autor: Thomas Hack

Dem Dehoga Bayern zufolge wird vor allem in Großstädten wie München weiterhin Wohnraum über Plattformen wie Airbnb „illegal“ an Touristen vermietet, wobei die Vermieter hohe Gewinne einnehmen, aber dennoch keine Steuern zahlen würden. Die Verschärfung des Bayerischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vom Juni 2017 zeige dem Verband zufolge bei professionellen Zweckentfremdern wenig Wirkung, sodass die Initiatoren Peggy Schön und Waltraud Stocker nun eine Online-Petition gegen diese Umstände ins Leben gerufen haben. Deren Titel: „Wohnraummangel in Bayern – Null Toleranz gegenüber illegalen Vermietungen – Räumung als letztes Mittel muss möglich sein“

Strafrechtliche Gewinnabschöpfungen gefordert

„Diese Machtlosigkeit und die schwerfälligen Umsetzungen von Anordnungen durch die zuständigen Behörden sind nicht hinnehmbar. Deshalb fordern wir eine Verschärfung zur Schließung von Schlupflöchern im Bayerischen Landesgesetz, denn wir brauchen Gesetze mit wirkungsvollem Vollzug. Außerdem müssen strafrechtliche Gewinnabschöpfungen erfolgen“, so ein Sprecher des Dehoga. „Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung die entsprechenden Grundlagen dafür geschaffen, nur Vorschriften müssen allerdings angewendet werden.“ Im einzelnen wird in der Petition als letztes Vollzugsmittel eine Wohnungsräumung sowie die strafrechtliche Abschöpfung der Gewinne aus illegalen Vermietungen gefordert. Die Petition mit den gesammelten Unterschriften wird am 15. Oktober 2019 im Bayerischen Landtag an den stellvertretenden Petitionsausschussvorsitzenden Dr. Harald Schwartz übergeben.

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