Gastgeberkreis

„Ohne Restaurants kommen die Innenstädte nicht in Gang“

Geschlossen-Schild an Restaurant
Fehlende Perspektive, fehlende Entschädigung – der Gastgeberkreis kritisiert die Beschlüsse der letzten Bund-Länder-Konferenz. (Foto: © iStockphoto)
Nach der erneuten Verlängerung des Lockdowns kritisiert der Gastgeberkreis die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz. Es gäbe keinen Grund, Restaurants nicht in einem Zug mit dem Einzelhandel wiederzueröffnen.
Freitag, 05.03.2021, 10:13 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Nach der erneuten Verlängerung des Lockdowns für Gastronomie und Hotellerie durch die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März zeigt sich der Gastgeberkreis entsetzt.  Nach dem Verlust des Advent- und Weihnachtsgeschäfts entgehe der Branche nun auch noch das Ostergeschäft nahezu vollständig. Im vorgestellten Stufenplan taucht die Gastronomie erst als Schlusslicht auf – und auch nur mit einer Perspektive für die Außengastronomie. Unklar bleibt, wie die betroffenen Betriebe entschädigt werden sollen.

„Innenstädte sind komplexe Systeme“

Der Gastgeberkreis als Stimme von rund 200 Gastronomen und Gastrounternehmern hält deshalb an seinen Forderungen, der Gastronomie eine klare Perspektive auf vollständige Öffnungen mit entsprechendem Hygienekonzept sowie auf Entschädigungen auch für größere Gastronomiebetriebe zu geben, fest. Mirko Silz, CEO von L’Osteria und Mitinitiator des Gastgeberkreises: „Es gibt überhaupt keinen nachvollziehbaren Grund dafür, Restaurants nicht in einem Zug mit dem Einzelhandel wiederzueröffnen. Gerade Innenstädte sind komplexe Systeme aus Handel und Restaurants. Eine Innenstadt ohne Restaurants ist kein attraktiver Einkaufsort. Ohne Restaurants kommen die Innenstädte nicht wieder in Gang.“

„Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den Gewinnmöglichkeiten“

Die in Stufe 4 geplante Öffnung der Außengastronomie bei einer regionalen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 oder bei Vorlage eines negativen Corona-Schnelltests stellt für den Gastgeberkreis keine Perspektive dar, da die gewünschte Inzidenz aufgrund von hunderttausend täglichen Schnelltests in absehbarer Zeit in vielen Städten nicht erreicht werden könne. Hinzu kommen die verschärften Auflagen durch eine angekündigte Reservierungspflicht und noch schärfere Kontrollen. „Der Aufwand steht hier für viele Gastronomen in keinem Verhältnis zu den Gewinnmöglichkeiten, wenn nur der Außenbereich genutzt werden kann. Trotz des vielfach sehr guten Wetters im vergangenen Jahr hat Deutschlands Gastronomie in den Sommermonaten aufgrund der Einschränkungen rund 30 Prozent ihres Umsatzes eingebüßt. Es erscheint klar, dass die Außenbereiche für den wirtschaftlichen Betrieb von Restaurants nicht ausreichend sind. Es muss klar geregelt werden, welche Überbrückungshilfen es gibt und wie Betriebe mit geringen oder keinen Möglichkeiten der Außenbewirtung entschädigt werden. Alles andere bedeutet ihren sicheren Tod“, erklärt Prof. Dr. Torsten Olderog von der AKAD University Stuttgart.

„Jede private Zusammenkunft birgt höhere Gefahren“

Der Gastgeberkreis fordert für die nächste Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März außerdem eine Berücksichtigung der Öffnung für die Innenräume. „Die Mischung aus Schnelltests, Reservierungen und strengen Hygieneregeln machen die Restaurants zu einem enorm sicheren Ort. Es steht in keinem Verhältnis, dass niemand darüber nachdenken will, dass die Innenräume wieder für Gäste geöffnet werden können. Jede andere private Zusammenkunft von Menschen birgt höhere Gefahren als der Besuch im Restaurant unter den genannten Bedingungen“, so Olderog.

(Gastgeberkreis/NZ)

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