Corona-Pandemie

Österreich: Weitere Bundesländer verschärfen Corona-Regeln

Mitarbeiterin mit FFP2 Maske reinigt Tisch
In Österreich herrscht in Teilbereichen wieder die FFP2-Maskenpflicht. (Foto: © Vladimir Vladimirov via Getty Images)
Fünf weitere Bundesländer in Österreich verschärfen die Corona-Vorschriften und führen für Teilbereiche wieder eine FFP2-Maskenpflicht ein. Auch die Einreisebestimmungen werden ab dem 22. November verschärft. 
Mittwoch, 17.11.2021, 13:52 Uhr, Autor: Martina Kalus

Mit heute, dem 17. November, verschärfen in Österreich vier weitere Bundesländer die Corona-Vorschriften und führen für Teilbereiche wieder eine FFP2-Maskenpflicht ein. Vorarlberg will ab 19. November nachziehen. Und auch die Einreisebestimmungen werden ab 22. November verschärft.

Die strengeren Regelungen im Überblick:

Tirol

  • Arbeitnehmer und Inhaber haben beim Betreten von Arbeitsorten, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen. Das gilt auch für Fahrzeuge der Arbeitgeber, wenn diese zu beruflichen Zwecken verwendet werden.
  • Ausnahmen (zusätzlich zu den bundesweiten): bei geeigneten Schutzmaßnahmen (Plexiglas, feste Teams) oder wenn die Ausübung des Berufes verunmöglicht oder unzumutbar erschwert würde.

Burgenland

  • FFP2-Maskenpflicht für Gäste in Reisebussen und Ausflugsschiffen, bei körpernahen Dienstleistungen, in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, bei Freizeit- und Kultureinrichtungen indoor (Ausnahmen: Nassbereich und Tätigkeiten mit körperlicher Anstrengung), bei Fach- und Publikumsmessen in geschlossenen Räumen.
  • Keine über die bundesweite Regelung hinausgehende FFP2-Maskenpflicht für Mitarbeiter.

Steiermark

  • Beim Zusammentreffen von Personen in geschlossenen Räumen (Ausnahme privater Wohnbereich) gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Maske sofern zumindest eine weitere Person anwesend ist, die nicht dem gemeinsamen Haushalt angehört und das Infektionsrisiko nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann.
  • Zudem ist eine FFP2-Maske in Reisebussen im Gelegenheitsverkehr, von Gästen in der Gastronomie (ausgenommen am Verabreichungsplatz) sowie in Beherbergungsbetrieben zu tragen.
  • An Orten der beruflichen Tätigkeit ist durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen, sofern physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann und nicht durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

Niederösterreich

  • FFP2-Maskenpflicht für Gäste der Gastronomie (indoor) und von Kultureinrichtungen (Innenräume von Theatern, Kinos, Varietees, Kabaretts, Konzertsälen und -arenen).
  • Keine über die bundesweite Regelung hinausgehende FFP2-Maskenpflicht für Mitarbeiter.

Vorarlberg

  • Ab 19. November soll in Vorarlberg in öffentlichen, geschlossenen Räumen wieder eine FFP2-Maske getragen werden (Einzelhandel, Gasthaus, bei körpernahen Dienstleistungen, bei indoor-Veranstaltungen etc.).
  • Die Maskenpflicht soll auch am Arbeitsplatz gelten, wenn ein Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Ausnahmen: z. B. Plexiglaswand oder feste Mitarbeiterteams ohne großen Außenkontakt.
  • Die Verordnung liegt noch nicht vor.

Verschärfung der Einreiseverordnung

Ab 22. November gilt bei der Einreise nach Österreich 2,5G, für Pendler bleiben 3G, für schulpflichtige Kinder gilt der Ninja-Pass auch am Wochenende. Antikörper-Tests sind dann ebenfalls nicht mehr zulässig.

(ÖHV/MK)

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