Österreich verlängert Kurzarbeit
Angesichts der aktuellen Situation hat sich Österreich am 26. November auf eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeit bis 31. März 2022 verständigt. Gleichzeitig wurden die Kurzarbeitsregelungen angepasst: So wurden etwa die Rahmenbedingungen für die Beantragung erleichtert. Demnach entfällt für Betriebe, die Kurzarbeit beantragen, die Prüfung und Bestätigung beim Steuerberater.
Saisonstarthilfe für Tourismusbetriebe
Gleichzeitig wurde eine Saisonstarhilfe für Tourismusbetriebe beschlossen. Wie von Arbeitsminister Martin Kocher und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger angekündigt, werden Saisonbetrieben im Lockdown 65 Prozent der Arbeitskosten für Mitarbeiter ersetzt, die zwischen 2. November und 12. Dezember eingestellt und in Anstellung gehalten werden, bis nach einem vollen Kalendermonat in Beschäftigung Anspruch auf Kurzarbeit besteht. „Auch das wird keine einfache Übung ohne Einnahmen, auch das geht ans Eingemachte, aber es ist eine substanzielle Erleichterung: eine echte Saisonstarthilfe für den österreichischen Tourismus und ein wertvoller Beitrag zum Erhalt der Arbeitsplätze in der Region“, so ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer. Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitnehmer natürlich vor Ort befindet.
500 Euro extra für Arbeitnehmer
Neu ist auch die Zusatzzahlung von 500 Euro an Arbeitnehmer, die im November 2021 und seit März 2020 mindestens zehn Monate in Kurzarbeit waren. „Es hilft, es erleichtert uns und unseren Teams in dieser schweren Zeit das Leben. Das ist gut und praxisnah“, freut sich Reitterer.
(ÖHV/PK/NZ)