Österreich legt neue Corona-Maßnahmen fest
Österreich hat neue Corona-Regeln für den Winter beschlossen. Ab 1. November gilt demnach die 3G-Regel auch für Mitarbeiter mit Kunden- und Gästekontakt. Bis zum 15. November ist jedoch laut Tourismusministerium auch noch eine FF2-Maske als Alternative zum Nachweis zulässig.
Après-Ski wie Nachtgastronomie
Darüber hinaus gilt weiterhin die 3G-Regel wie im Stufenplan vorgesehen. Daran orientieren sich auch die Vorgaben für das Après-Ski: Dies wird mit der Nachtgastronomie gleichgesetzt. Für alle über 12 Jahren gilt hier demnach die 2,5G-Regel, das heißt sie müssen geimpft, genesen oder PCR-getestet sein.
Seilbahnbetrieb und Weihnachtsmärkte
In Gondeln, Kabinen oder abgedeckten Sesselliften sowie in geschlossenen Räumen der Seilbahn-Stationen müssen darüber hinaus FFP2-Masken getragen werden. Ab 15. November gilt dann die 3G-Regel, die bereits beim Ticketverkauf kontrolliert werden soll.
Auch auf Weihnachtsmärkten gilt die 3G-Regel. Es müssen die Daten der Besucher erfasst werden. Anstelle einer Einzäunung können jedoch Bänder bei definierten Kontrollpunkten ausgegeben und stichprobenartig kontrolliert werden.
(öhv/orf/NZ)